Schriftzug Rathaus Umschau

Rechtsaufsicht bestätigt städtischen Umgang mit islamophoben Gruppen

(12.9.2011) Die Regierung von Oberbayern hat die Linie der Landeshauptstadt München im Umgang mit islamophoben Gruppen wie Politically Incorrect (PI) bestätigt. Die Stadt darf nach einer Entscheidung der kommunalen Aufsichtsbehörde vom 12. Juli weiterhin Wirte vor rechtspopulistischen und rechtsextremen Gruppierungen warnen.

Oberbürgermeister Christian Ude reagierte erfreut auf die Entscheidung: "Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt' dass eine Stadtverwaltung sehr wohl auf solche Gruppierungen hinweisen darf und werden dies natürlich auch in Zukunft tun."

In ihrer Ablehnung einer Beschwerde aus den Kreisen des islamfeindlichen Internetauftritts Politically Incorrect nimmt die Regierung von Oberbayern auch ausführlich Bezug auf den Charakter und den Personenkreis, aus dem sich die genannte Gruppierung zusammensetzt. Sie schreibt: "Die Einträge auf der Hauptseite von PI (Stand 8. Juli 2011) sind - zum Beispiel unter der Kategorie 'Islam ist Frieden' (vergleiche etwa die Einträge 'Ungeduldige Patienten mit lockeren Messern', 'Am 18. Juni ist Tag der Pariser Wurstrevolution', 'Allahu Akbar - ich muss aufs Klo', 'Steinigung in der Ukraine') - unseres Erachtens zumindest als rechtspopulistisch, die Kommentare hierzu jedenfalls teilweise als ausländerfeindlich, volksverhetzend und rechtsextrem einzustufen. Die Einschätzung der Landeshauptstadt München, dass die Personen, die hinter PI stehen beziehungsweise diese Internetseite nutzen, eine starke Nähe zum Rechtsextremismus aufweisen, widerspricht der Einschätzung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern beziehungsweise des Verfassungsschutzes nach unserer Auffassung daher nicht. Bei der Beurteilung der Aktivitäten der Landeshauptstadt München muss unseres Erachtens auch davon ausgegangen werden, dass sich auch der Besucherkreis entsprechender Veranstaltungen, die von PI (mit)veranstaltet werden oder auf die von dort aus ausdrücklich hingewiesen wird, aus dem Kreis der "Kommentatoren" dieses Weblogs zusammensetzen, zumindest aber eine vergleichbare Geisteshaltung aufweisen wird.

Die Tatsache, dass die Landeshauptstadt München (Fachstelle gegen Rechtsextremismus) den Inhaber einer Gaststätte, der Räume für Veranstaltungen Dritter zur Verfügung stellt, schriftlich darauf hingewiesen hat, dass die Gruppe PI (die 'Bürgerbewegung Pax Europa e.V.' ist in dem Schreiben der Landeshauptstadt nicht eigens angesprochen) eine starke Nähe zum Rechtsextremismus aufweise und die Vermietung der Räume an solche Gruppen zu Imageschäden mit wirtschaftlich negativen Auswirkungen führen könne, kann daher unseres Erachtens nicht beanstandet werden. Der mit dem genannten Schreiben der Landeshauptstadt mittelbar verbundene faktische Eingriff in den Schutzbereich der Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit war jedenfalls vertretbar, da sich die Landeshauptstadt dabei auch nach unserer Auffassung im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben bewegt und sowohl das Gebot der Sachlichkeit als auch der Verhältnismäßigkeit gewahrt hat; zur näheren rechtlichen Begründung dürfen wir auf den in Kopie beigefügten Beschluss des OVG Münster vom 12. Juli 2005 (NVwZ-RR 2006' Seite 273 f) verweisen, der einen vergleichbaren Sachverhalt betroffen hat."

Pressedienst der Landeshauptstadt München mit Terminen'
weiteren Meldungen und mehr

|