Rechtsaufsicht bestätigt städtischen Umgang mit islamophoben Gruppen
(12.9.2011) Die Regierung von Oberbayern hat die Linie der Landeshauptstadt
München im Umgang mit islamophoben Gruppen wie Politically Incorrect
(PI) bestätigt. Die Stadt darf nach einer Entscheidung der kommunalen
Aufsichtsbehörde vom 12. Juli weiterhin Wirte vor rechtspopulistischen
und rechtsextremen Gruppierungen warnen.
Oberbürgermeister Christian Ude reagierte erfreut auf die Entscheidung:
"Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt' dass eine Stadtverwaltung
sehr wohl auf solche Gruppierungen hinweisen darf und werden
dies natürlich auch in Zukunft tun."
In ihrer Ablehnung einer Beschwerde aus den Kreisen des islamfeindlichen
Internetauftritts Politically Incorrect nimmt die Regierung von Oberbayern
auch ausführlich Bezug auf den Charakter und den Personenkreis, aus
dem sich die genannte Gruppierung zusammensetzt. Sie schreibt:
"Die Einträge auf der Hauptseite von PI (Stand 8. Juli 2011) sind - zum
Beispiel unter der Kategorie 'Islam ist Frieden' (vergleiche etwa die Einträge
'Ungeduldige Patienten mit lockeren Messern', 'Am 18. Juni ist Tag der Pariser Wurstrevolution', 'Allahu Akbar - ich muss aufs Klo', 'Steinigung in der Ukraine') - unseres Erachtens zumindest als rechtspopulistisch, die Kommentare hierzu jedenfalls teilweise als ausländerfeindlich, volksverhetzend und rechtsextrem einzustufen. Die Einschätzung der
Landeshauptstadt München, dass die Personen, die hinter PI stehen beziehungsweise
diese Internetseite nutzen, eine starke Nähe zum Rechtsextremismus
aufweisen, widerspricht der Einschätzung des Bayerischen
Staatsministeriums des Innern beziehungsweise des Verfassungsschutzes
nach unserer Auffassung daher nicht. Bei der Beurteilung der Aktivitäten
der Landeshauptstadt München muss unseres Erachtens auch davon
ausgegangen werden, dass sich auch der Besucherkreis entsprechender
Veranstaltungen, die von PI (mit)veranstaltet werden oder auf die von dort
aus ausdrücklich hingewiesen wird, aus dem Kreis der "Kommentatoren"
dieses Weblogs zusammensetzen, zumindest aber eine vergleichbare Geisteshaltung
aufweisen wird.
Die Tatsache, dass die Landeshauptstadt München (Fachstelle gegen
Rechtsextremismus) den Inhaber einer Gaststätte, der Räume für Veranstaltungen
Dritter zur Verfügung stellt, schriftlich darauf hingewiesen hat,
dass die Gruppe PI (die 'Bürgerbewegung Pax Europa e.V.' ist in dem
Schreiben der Landeshauptstadt nicht eigens angesprochen) eine starke
Nähe zum Rechtsextremismus aufweise und die Vermietung der Räume
an solche Gruppen zu Imageschäden mit wirtschaftlich negativen Auswirkungen
führen könne, kann daher unseres Erachtens nicht beanstandet
werden. Der mit dem genannten Schreiben der Landeshauptstadt mittelbar
verbundene faktische Eingriff in den Schutzbereich der Grundrechte
der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit war jedenfalls vertretbar,
da sich die Landeshauptstadt dabei auch nach unserer Auffassung im
Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben bewegt und sowohl das Gebot
der Sachlichkeit als auch der Verhältnismäßigkeit gewahrt hat; zur näheren
rechtlichen Begründung dürfen wir auf den in Kopie beigefügten Beschluss
des OVG Münster vom 12. Juli 2005 (NVwZ-RR 2006' Seite 273 f) verweisen,
der einen vergleichbaren Sachverhalt betroffen hat."
Pressedienst der Landeshauptstadt München mit Terminen'

weiteren Meldungen und mehr