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Drehgenehmigungen für die aktuelle BerichterstattungFür Aufnahmen im Rahmen der aktuellen journalistischen Berichterstattung ist in der Regel keine Drehgenehmigung erforderlich, sofern sie im öffentlichen Raum, im üblichen Umfang und ohne weitere Hilfsmittel (Scheinwerfer, Absperrungen und so weiter) stattfinden. An bestimmten Orten - wie z. B. dem Viktualienmarkt oder in den Grünanlagen – sowie in städtischen Gebäuden kann dagegen grundsätzlich nur mit Genehmigung gedreht werden. Auch das Abstellen von Ü-Wagen in der Fußgängerzone oder in den Grünanlagen ist genehmigungspflichtig.
Nähere Auskünfte erteilt das Presse- und Informationsamt Film- und Fernsehaufnahmen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in städtischen Gebäuden und Anlagen, die nicht der aktuellen journalistischen Berichterstattung dienen, bedürfen immer einer Genehmigung.
Je nach Art und Zuordnung des gewünschten Drehvorganges sind unterschiedliche städtische Dienststellen und Referate verantwortlich. Eine Übersicht der jeweiligen Zuständigkeiten gibt die Broschüre
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