Modelle: H2R Architekten
Neubauprojekt
Wohn-
und Geschäftshaus - Müllerstraße 14
Aktuell
Die Münchner Altstadt erfährt eine wichtige städtebauliche Aufwertung:
Am 20. Mai 2010 gaben Bürgermeisterin Christine Strobl und Kommunalrefentin
Gabriele Friderich den Startschuss für den Bau eines Wohn- und Geschäftshauses
an der Müllerstraße 14. Der Archäologe Dr. Christian Behrer (Büro
für Denkmalpflege, Regensburg) informierte über die archäologischen
Untersuchungen auf dem Areal, anschließend präsentierten die beauftragten
Architekten Sybille Hüther und Klaus-Peter Röttig (H2R Architekten,
München) das Projekt in der Lokalbaukommission.
Friderich, Röttig, Hüther, Strobl
Grundstücke
Müllerstraße 14 (Flurstück 1152)
Das Grundstück ist unbebaut und diente in der Vergangenheit aufgrund seines
äußerst ungünstigen Zuschnitts lediglich als Parkplatz.
Blumenstraße 13 (Flurstück 1149)
Das straßenseitige Hauptgebäude Blumenstraße 13 hat die Landeshauptstadt
München bereits in 2003 umfassend saniert, so dass es im Rahmen der Neubaumaßnahme
unangetastet bleibt.
Auf dem restlichen Grundstück befanden sich ein Seitengebäude sowie
Gewerbebauten und Garagen, dessen marode Bausubstanz nicht erhaltenswert war.
Diese wurden inzwischen abgerissen und das frei gewordene Areal in die Bauplanung
miteinbezogen.
Im Zuge der Planungsrealisierung wurden die beiden zur Bebauung anstehenden
Grundstücke verschmolzen.
Archäologische Untersuchungen
Das Baugrundstück befindet sich nahe der umwehrten mittelalterlichen Stadtbefestigung
im Bereich der barocken Bastionsbefestigung. Im Zuge der Baugenehmigung hat die
Untere Denkmalschutzbehörde und das Landessamt für Denkmalpflege eine
bodendenkmalpflegerische Untersuchung gefordert. Das Hauptziel der Untersuchung
ist, die historischen Bauphasen und Niveaus der bastionszeitlichen Nutzungsphasen
zu ergründen.
Archäologie vor Ihrer Haustüre
Gebäude und Außenanlagen
Mit dem Neubau auf dem grundstücksübergreifenden Areal leistet
das Kommunalreferat eine städtebauliche Aufwertung des Gesamtareals.
Der Neubau besteht aus:
- Kommunikations- und Beratungszentrum für das "Schwule Kommunikations-
und Kulturzentrum in München (Sub e.V.)" auf 570 Quadratmeter Gesamtfläche
im Erdgeschoss (ursprünglich als Gewerbefläche vorgesehen)
- 16 Wohnungen (2-, 3- und 4-Zimmerwohnungen), davon zwei Wohnungen nach
DIN 18025 Teil 1 (rollstuhlgerecht) und sechs Wohnungen nach DIN 18025 Teil
2 (barrierefrei), verteilt auf fünf Geschossen mit rund 1.170 Quadratmeter.
- Zwei Stadthäusern (jeweils mit 150 Quadratmeter) mit insgesamt rund
300 Quadratmeter Wohnfläche
- einer Tiefgarage mit 23 Stellplätzen
Im Außenbereich der Wohnbebauung entsteht eine begrünte Hoffläche
mit Kinderspielflächen und Fahrradstellflächen.
Ökologische Maßnahmen
Die Dächer erhalten eine extensive Begrünung. Auf der nach Süd/Ost
hin orientierten Dachfläche ist eine Fotovoltaikanlage geplant. Das Gebäude
erhält eine Fernwärmeversorgung. Die ökologische Effizienz
in den Wohnungen wird durch den Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung
mit Wärmerückgewinnung zusätzlich erhöht. Die weiteren
Planungen erfolgen unter Berücksichtigung des ökologischen Kriterienkatalogs
der Landeshauptstadt München. Als Ergebnis kann festgehalten werden,
dass aufgrund der Gesamtenergiebilanz das Gebäude einem Niedrig-Energie-Haus-Standard
entspricht.
Kosten und Termine
Die Realisierung des Projektes hat der Stadtrat am 22.10.2009 mit Projektkosten
in Höhe von 4.790.000 Euro genehmigt. Die Fertigstellung der Baumaßnahme
ist Ende 2011 geplant.
Aufgrund der Erfordernisse an die Raumgestaltung (Büro-, Beratungs- und
Sanitärräume) und die Haustechnik (Lüftungsanlage) für
das Kommunikations- und Beratungszentrum hat sich Sub e.V. bereit erklärt,
einen Eigenanteil aus eigenen Mitteln zu tragen. Das Kommunalreferat strebt
an, die restlichen Mehrkosten zumindest teilweise über eine höhere
Miete zu refinanzieren. Die Mehrkosten sind vertretbar, da der Verein wichtige
soziale Aufgabenstellungen im gesamtstädtischen Interesse wahrnimmt.
Mieten
Das Kommunalreferat strebt grundsätzlich einen Mix aus preislimitiertem
Wohnraum und Wohnraum zu marktüblichen Konditionen, also mit ortsüblicher
Vergleichsmiete, an. Damit soll zum einen die Versorgung einkommensschwacher
Haushalte, als auch die geforderte Wirtschaftlichkeit der Investition gesichert
werden.Zwölf Wohnungen werden zu preislimitierten Konditionen an Bewerber,
die die Vorgaben der KSM-Obergrenze - also des § 9 Abs. 2 WoFG plus 30
Prozent nicht überschreiten - vermietet. Vier Wohnungen und die beiden
Stadthäuser werden zu marktüblichen Konditionen, das heißt
mit der ortsüblichen Vergleichsmiete auf Basis des Münchner Mietspiegels,
vermietet.