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Familiennachzug zu ausländischen Staatsangehörigen(Gilt nicht für Unionsbürger und Staatsangehörige der Schweiz, von Island, Liechtenstein und Norwegen und für Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Korea sowie deren Familienangehörige) Die nachfolgenden Informationen über den Familiennachzug gelten entsprechend für die eingetragene Lebenspartnerschaft. Für die Einreise zur Eheschließung bzw. für den Nachzug ausländischer Ehegatten, wird in der Regel ein Visum benötigt, welches bereits im Ausland bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragt werden muss. Für die Erteilung des Visums und der Aufenthaltserlaubnis müssen beide (künftigen) Ehegatten
1. Visum zum Zweck der Eheschließung im BundesgebietSobald der Visumsantrag an die Ausländerbehörde weitergeleitet wurde, wird der im Bundesgebiet lebende künftige Ehegatte von uns schriftlich gebeten, folgende Unterlagen vorzulegen:
2. Visum zum Zweck des Ehegattennachzugs/KindernachzugsSobald der Visumsantrag an die Ausländerbehörde weitergeleitet wurde, wird der hierlebende Ehegatte schriftlich gebeten, folgende Unterlagen vorzulegen:
Hinweis: ausländische Urkunden müssen durch einen in
Deutschland beeidigten Übersetzer in die deutsche Sprache
übersetzt sein (sofern keine internationale mehrsprachige
Urkunde vorliegt)
aktuelle
Arbeitgeberbestätigung
über Art und Dauer des
Beschäftigungsverhältnisses
Krankenversicherungsnachweis
Gewerbeanmeldung (falls
gewerberechtlich
erforderlich)
Bei Mietwohnungen: aktuelle Bestätigung des Vermieters bzw.
aktueller Kontoauszug über die Höhe der monatlichen
Warmmiete.
Bei Eigentumswohnungen: Nachweis über die Höhe der monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen aus Kreditverträgen sowie über die Höhe des Hausgeldes / Wohngeldes 3. AufenthaltserlaubnisNach der Anmeldung des Wohnsitzes (www.buergerbuero-muenchen.de), werden für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis in der Ausländerbehörde folgende Unterlagen benötigt:
Im Einzelfall können noch weitere zusätzliche Unterlagen benötigt werden. Bitte wenden Sie sich an die Ausländerbehörde München, wenn Sie weitere Fragen haben (Servicetelefon: (089) 233-96010, E-mail: auslaenderbehoerde.kvr@muenchen.de). |
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