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Informationen zur Ausstellung und Änderung von LohnsteuerkartenDer Antrag auf Ausstellung von Lohnsteuerkarten kann telefonisch, persönlich oder schriftlich gestellt werden. Die Antragstellung auf Änderung von Lohnsteuerkarten oder Ersatzlohnsteuerkarten sowie die Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Hinweis:Für abgelaufene Kalenderjahre ist eine Ausstellung und/oder Änderung von Lohnsteuerkarten nicht mehr möglich.
Für die Erstellung einer ersten oder weiteren Lohnsteuerkarte sowie für die Erstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte können Sie darüber hinaus unseren Online-Formular-Service benutzen.
Erste
oder weitere Lohnsteuerkarte
Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag elektronisch an das Kreisverwaltungsreferat zu übermitteln.
Ersatzlohnsteuerkarte
Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag (PDF) online auszufüllen, auszudrucken und per Fax an das Kreisverwaltungsreferat zu übermitteln.
Persönliche VorspracheDie persönliche Vorsprache ist im Kreisverwaltungsreferat und jeder der Bürgerbüro-Außenstellen im Stadtgebiet möglich.
Hinweise:Bitte beachten Sie vor der Antragstellung auch die Hinweise des Bürgerbüros. |
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