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MelderegisterauskunftHier können Sie Auskünfte aus dem Münchner Melderegister anfordern. Nicht zu verwenden für einen Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung über die eigene Person. Den Antrag für die Ausstellung über
die eigene Person finden Sie unter
der Rubrik "Melderechtliche Bescheinigung"
Hinweise:Aufgrund einer gesetzlichen Änderung des amtlichen Kostenverzeichnisses haben sich die Gebühren für Auskünfte aus dem Melderegister geändert. Die neuen Gebühren stellen sich wie folgt dar:Einfache Melderegisterauskunft (Datenbestand I): 10,-- Euro Einfache Melderegisterauskunft (Datenbestand II) 15,-- Euro Erweiterte Melderegisterauskunft (Datenbestand I) 12,-- Euro Erweiterte Melderegisterauskunft (Datenbestand II) 15,-- Euro Bitte beachten Sie vor der Antragstellung unbedingt die Hinweise des Bürgerbüros.
Für die Übermittlung an das Bürgerbüro stehen zwei Möglichkeiten zur Auswahl: Online-Antrag
Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag elektronisch an das Kreisverwaltungsreferat zu übermitteln. Per Fax
Sie können aber auch das Online-Formular ausfüllen, ausdrucken und per Fax an das Kreisverwaltungsreferat senden.
Per Post senden Sie den Antrag bitte ausschließlich an die folgende Adresse: Landeshauptstadt
München
Kreisverwaltungsreferat HA II - Einwohnerwesen Bürgerbüro Abt. 212 Postfach 80466 München Mit der Novellierung des Melderechts in Bayern besteht ab sofort auch die Möglichkeit, das Internetportal "ZEMA" (Zentrale einfache Melderegisterauskunft) der AKDB zu nutzen. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der AKDB.
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