|
|
|
||
![]() Das EheregisterMit der Reform des Personenstandsgesetzes wird das Familienbuch nicht mehr in der bisherigen Weise fortgeführt. Es wird zum Eheregister umgewidmet. Das Eheregister wird bei der Eheschließung in Deutschland angelegt und beweist primär die Eheschließung und die Namensführung der Ehegatten. Es wird beim Eheschließungsstandesamt aufbewahrt und z.B. hinsichtlich der Auflösung der Ehe durch Tod oder Scheidung der Ehegatten fortgeführt. Ab 01.01.2009 wird es nicht mehr bezüglich der Eltern und der Kinder der Ehegatten ergänzt.Für eine im Ausland geschlossene Ehe kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Beurkundung in einem deutschen Eheregister gestellt werden. Neben beglaubigten Abschriften/Ausdrucken aus dem Eheregister können auch Eheurkunden und mehrsprachige Auszüge aus dem Eheregister ausgestellt werden. Adresse:KreisverwaltungsreferatStandesamt München Familienbuchstelle, Zimmer 451 Ruppertstraße 11 (Neubau) 80337 München Tel.: (089) 233-44388 Fax: (089) 233-44395 EMail: eheregister.kvr@muenchen.de Bitte geben Sie immer Ihre Telefonnummer und Ihre Adresse an, damit auch bei eventuellen Rückfragen die Bearbeitung möglichst schnell erfolgen kann.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:Bestellung von Urkunden
Wo wird ein Eheregister geführt?
Namensänderung nach deutschem Recht im Zusammenhang mit einer EheschließungNachträgliche Erklärung zur Namensführung in der EheWenn die Ehegatten bei der Eheschließung keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, können sie nachträglich, ohne an eine Frist gebunden zu sein, einen Ehenamen erklären. Sie können gegenüber dem Standesamt entweder den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen des Mannes oder der Frau zum Ehenamen bestimmen. Diese Erklärung kann während des Bestehens der Ehe nicht widerrufen werden. Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens bzw. des zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten NamensDer Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt dem Ehenamen seinen Geburtsnamen bzw. den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Hierdurch dürfen im Regelfall keine „Dreifachnamen“ entstehen. Der vorangestellte oder angefügte Name und der Ehename werden durch Bindestrich miteinander verbunden. Von der Möglichkeit der Doppelnamensführung kann auch der verwitwete oder geschiedene Ehegatte Gebrauch machen, solange er den Ehenamen führt. Widerruf der Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens bzw. des zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten NamensDie Erklärung über die Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens bzw. des zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namens kann gegenüber dem Standesamt widerrufen werden. Eine erneute Erklärung ist anschließend nicht mehr zulässig. Der Ehegatte führt dann in der Ehe nur seinen Ehenamen. Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der EheDer verwitwete oder geschiedene Ehegatte kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat. Welche Unterlagen Sie für die persönliche Abgabe der Namenserklärung vorlegen müssen, teilen wir Ihnen gerne telefonisch mit (Ruf: 089/233-44430, 089/233-44394 oder 089/233-44388). Natürlich können Sie Ihre Anfrage auch per E-Mail eheregister.kvr@muenchen.de an uns richten. |
||
|
[156]
|
Weitere Metropol-Webseiten: Berlin | Hamburg | Köln
© 2010 Portal München Betriebs-GmbH & Co. KG
Ein Service der Landeshauptstadt München und der Stadtwerke München GmbH
