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NamensänderungDas deutsche Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts umfassend und im Grundsatz abschließend geregelt. Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält deshalb eine Vielzahl von Bestimmungen, die bei familienrechtlichen Änderungen namensrechtliche Auswirkungen zwingend vorsehen oder ermöglichen. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung hat demgegenüber Ausnahmecharakter. Sie kann im Einzelfall Unzuträglichkeiten beseitigen, die sich bei der Führung des rechtmäßigen Namens ergeben.Namensänderung nach bürgerlichem Recht oder öffentlich-rechtliche NamensänderungNamensänderung nach bürgerlichem Recht Im Zusammenhang mit einer Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft/Namensänderungen für Kinder/ Sonstige Namensänderungen. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung Hier finden Sie Erklärungen zur öffentlich-rechtlichen Namensänderung! Kontakt An wen müssen Sie sich wenden? Adresse:bei Namensänderung nach bürgerlichem Recht:Kreisverwaltungsreferat Standesamt Familienbuchstelle, Zimmer 451 Ruppertstr. 11 80337 München bei öffentlich-rechtlicher Namensänderung: Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung II Namensänderungen Ruppertstr. 19, 80337 München Unsere Öffnungszeiten:finden Sie hier! |
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