Foto: Blaue Zone
Straßenverkehrsbehörde München
Parkraummanagement - Blaue Zonen Altstadt
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten:
Die städtische Verkehrsüberwachung ist umgezogen:
Was ist eine "Blaue Zone"?
"Blaue Zone" ist die Bezeichnung für eine einheitliche Parkregelung innerhalb eines Gebietes, das
heißt die Parkmöglichkeiten auf der Straße sind statt mit vielen Verkehrszeichen nunmehr einheitlich
nur mit blauen Strichen am Boden gekennzeichnet. Für den Autofahrer bedeutet dies, dass er bis zu zwei Stunden
überall dort parken kann, wo er diese blauen Striche sieht.
Werktags, d.h. von Montag - Samstag von 8 Uhr bis 19 Uhr beträgt die Parkgebühr je angefangene 12
Minuten 0,50 Euro (2,50 Euro / Stunde). Ab 1. Juni 2011 wird die Kostenpflicht bis
23 Uhr ausgedehnt. Zwischen 19 und 23 Uhr
beträgt die Parkgebühr je angefangene 12 Minuten 0,20 Euro (1 Euro /
Stunde).
Von 19 Uhr (ab 1. Juni 2011 von 23 Uhr) - 8 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ist das Parken gebührenfrei und
ohne Zeitbegrenzung erlaubt - aber bitte nur in den mit blauen Strichen gekennzeichneten Flächen.
Die Anwohner der Altstadt (mit einer Ausnahmegenehmigung) können ihre Fahrzeuge
kostenlos innerhalb der blauen Flächen parken.
In der gesamten "Blauen Zone" gilt das sogenannte eingeschränkte Haltverbot, bei dem Kraftfahrer nur
zum Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen halten dürfen. An engen und unübersichtlichen Straßenstellen
darf man nicht einmal kurz halten.
In oranger Farbe wurden besonders wichtige Ladezonen für den Wirtschaftsverkehr markiert. Dass diese Ladezonen
auch tatsächlich ihrem eigentlichen Zweck dienen, dafür sorgt die städtische Verkehrsüberwachung.
Bitte denken Sie daran:
An den nicht gekennzeichneten Straßenstellen gilt rund um die Uhr an allen Tagen das eingeschränkte
Haltverbot oder an Engstellen sogar das absolute Haltverbot.
Ebenfalls ab 1. Juni 2011 wird in weiten Teilen der Altstadt Tempo 30 eingeführt. Diese Geschwindigkeitsreduzierung
dient der Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Münchener Innenstadt.
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Wo sind die "Blauen Zonen"?
Im Bereich der Altstadt sind bisher drei, ab 1. Juni 2011 vier "Blaue Zonen" eingerichtet: im Hackenviertel, im
Kreuzviertel, im Graggenauviertel und neu im Angerviertel.
Sie können sich eine Gesamtübersicht oder die Detailpläne hier anzeigen lassen:
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Auskunft und Ansprechpartner
Sollten Sie zusätzliche Fragen haben (z.B. zu den Ausnahmegenehmigungen für Altstadtbewohner), so richten Sie
diese bitte an die
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III - Straßenverkehr
Verkehrsüberwachung (KVR-III/33)
Postfach
80466 München
Telefonische Auskunft erhalten Sie im Kreisverwaltungsreferat unter der
Servicenummer (089) 233-86644, Fax (089) 233-86617 und 233-86625, oder
per eMail an
parkausweise.kvr@muenchen.de.
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