Straßenverkehrsbehörde München
Parkraummanagement -
Hauptbahnhofgebiet
Quelle: Kartographie S. Oberländer, Haidwiesenweg 2, 82205 Gilching
Der Münchner Hauptbahnhof
Rund um den Hauptbahnhof herrscht, wie in allen Großstädten, ein
extremer Parkdruck. Der Reiseverkehr, eine Vielzahl von Hotels und ca. 2.200
angemeldete Gewerbebetriebe ziehen den öffentlichen Personennahverkehr
und leider auch den motorisierten Individualverkehr förmlich an. Um diesem
hohen Verkehrsaufkommen Rechnung zu tragen, ist in den Straßen rund um den
Hauptbahnhof das Parken bereits seit vielen Jahren nahezu ausnahmslos
kostenpflichtig und zeitlich beschränkt.
Zum April 2008 werden die vorhandenen Parkregeln modifiziert und es wird für
die Bewohnerinnen und Bewohner erstmalig die Möglichkeit geschaffen einen
Parkausweis (Ausnahmegenehmigung gem. § 46 StVO) zu beantragen.
Mit diesem Parkausweis können die Bewohnerinnen und Bewohner nahezu alle
kostenpflichtigen Kurzzeitparkplätze im Hauptbahnhofgebiet kostenlos und
zeitlich unbegrenzt benutzen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind
- alle Parkplätze in der Arnulfstraße
- alle Parkplätze im Bereich des Bahnhofsplatzes
- sämtliche Haltverbotszonen.
Für Besucher ist das Parken zukünftig werktags von 9.00 bis 23.00 Uhr
kostenpflichtig. Wie bisher darf werktags zwischen 9.00 und 18.00 Uhr höchstens
2 Stunden geparkt werden.
Nach 18.00 Uhr ist Parken zeitlich unbegrenzt möglich. Die Parkgebühren
bleiben unverändert.
Weitere Informationen?
Detaillierte Informationen zu allen Fragen rund um den Parkausweis für das
Hauptbahnhofgebiet finden Sie unter den nachfolgenden Links.
Wer und Wie?
Wer bekommt wie einen Parkausweis?
Gebietsübersicht
Gebietsübersicht mit allen Details
Fragen? FAQ
Hier finden Sie eine Liste mit den häufigsten Fragen, die uns immer wieder gestellt werden.
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