Straßenverkehrsbehörde München
Parkraummanagement - Hauptbahnhofgebiet





Hauptbahnofgebiet
Quelle: Kartographie S. Oberländer, Haidwiesenweg 2, 82205 Gilching


Der Münchner Hauptbahnhof

Rund um den Hauptbahnhof herrscht, wie in allen Großstädten, ein extremer Parkdruck. Der Reiseverkehr, eine Vielzahl von Hotels und ca. 2.200 angemeldete Gewerbebetriebe  ziehen den öffentlichen Personennahverkehr und leider auch den motorisierten Individualverkehr förmlich an. Um diesem hohen Verkehrsaufkommen Rechnung zu tragen, ist in den Straßen rund um den Hauptbahnhof das Parken bereits seit vielen Jahren nahezu ausnahmslos kostenpflichtig und zeitlich beschränkt.

Zum April 2008  werden die vorhandenen Parkregeln modifiziert und es wird für die Bewohnerinnen und Bewohner erstmalig die Möglichkeit geschaffen einen Parkausweis (Ausnahmegenehmigung gem. § 46 StVO) zu beantragen. 

Mit diesem Parkausweis können die Bewohnerinnen und Bewohner nahezu alle kostenpflichtigen Kurzzeitparkplätze im Hauptbahnhofgebiet kostenlos und zeitlich unbegrenzt benutzen. 

Ausgenommen von dieser Regelung sind 

  • alle Parkplätze in der Arnulfstraße 
  • alle Parkplätze im Bereich des Bahnhofsplatzes
  • sämtliche Haltverbotszonen.  

Für Besucher ist das Parken zukünftig werktags von 9.00 bis 23.00 Uhr kostenpflichtig. Wie bisher darf werktags zwischen 9.00 und 18.00 Uhr höchstens 2 Stunden geparkt werden. 
Nach 18.00 Uhr ist Parken zeitlich unbegrenzt möglich. Die Parkgebühren bleiben unverändert.



Weitere Informationen?

Detaillierte Informationen zu allen Fragen rund um den Parkausweis für das Hauptbahnhofgebiet finden Sie unter den nachfolgenden Links.

Wer und Wie?
Wer bekommt wie einen Parkausweis? arrowmore



Gebietsübersicht
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Fragen? FAQ
Hier finden Sie eine Liste mit den häufigsten Fragen, die uns immer wieder gestellt werden. arrowmore



Formular
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