Straßenverkehrsbehörde München
Parkraummanagement - Parklizenzgebiete
Antrag und Auskunft
Hier finden Sie ein Formular zum Beantragen eines Parkausweises im PDF-Format.
Jede Adresse ist einem Parklizenzgebiet zugeordnet. Sie können aus
rechtlichen Gründen nur einen Parkausweis für das Gebiet
erhalten
in dem Ihr Wohnsitz liegt. Aufgrund der festen Zuordnung von Wohnsitz
und Gebiet
müssen Sie auf dem Formular kein Parklizenzgebiet angeben. Es
genügt uns Ihre
Wohnanschrift. Wir senden Ihnen automatisch den für Sie richtigen
Parkausweis zu.
Sie können unter dem Link Straßenauskunft vorab nachschauen, in welchem Gebiet Sie
wohnen, also für welches Gebiet Sie einen Parkausweis erhalten.
Link zur Straßenauskunft
Bewohnerinnen und Bewohner
Neuantrag und
Verlängerung für alle Gebiete
Gewerbebetriebe, Selbstständige, Freiberufler
Neuantrag und Verlängerung für alle Gebiete
Per Post senden Sie den unterschriebenen Antrag bitte an
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III - Straßenverkehr
Verkehrsüberwachung (KVR-III/33)
80466 München
oder geben ihn persönlich ab bei:
Bitte beachten: Neue Öffnungszeiten ab 2.1.2012
| |
ab 3.1.2011 |
neu: ab 2.1.2012 |
| Montag |
7.30-12.00 Uhr |
7.30-12.00 Uhr |
| Dienstag |
10.00-18.30 Uhr |
8.30-12.00 Uhr 14.00-18.00 Uhr |
| Mittwoch |
7.30-12.00 Uhr |
7.30-12.00 Uhr* |
| Donnerstag |
10.00-16.00 Uhr |
8.30-15.00 Uhr |
| Freitag |
7.30-12.00 Uhr |
7.30-12.00 Uhr |
*Ausländerbehörde, Einbürgerung nur mit Terminvereinbarung;
Fahrerlaubnisbehörde geschlossen.
Wenn Sie Fragen haben zum Parkausweis, zur Ausnahmegenehmigung für Gewerbe, Hotels und Pensionen, zu Gebühren und
dergleichen, so erhalten Sie gerne Auskunft im Kreisverwaltungsreferat unter der Servicenummer (089) 233-86644,
per Fax (089) 233-86617 oder 233-86625,
oder per E-Mail an
parkausweise.kvr@muenchen.de.
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