Straßenverkehrsbehörde München
Parkraummanagement - Parklizenzgebiete


Lindwurmstraße

Das Gebiet startete am 05. Mai 2008. 

In der Skizze sehen Sie den Gebietsumfang ab dem 13.08.2010.
Noch vor Beginn des diesjährigen Oktoberfestes wurde die Gebietsgrenze zwischen den Parklizenzgebieten "Lindwurmstraße" und "Dreimühlenviertel" verschoben.
Bislang war es Inhaberinnen und Inhabern eines Parkausweises für das Gebiet "Lindwurmstraße" nicht möglich, in der Zenettistraße im Abschnitt zwischen Tumblingerstraße und Thalkirchner Straße zu parken, da dieser Bereich bislang dem benachbarten Parkbereich "Dreimühlenviertel" zugeschlagen war.
Der Parkdruck in der Zenettistraße war seit Einführung des Lizenzparkens im Sommer 2008 augenscheinlich zumeist relativ gering, während im unmittelbar angrenzenden Gebiet "Lindwurmstraße" abends kaum freie Parkplätze vorzufinden waren.
Die neue Grenze zwischen den Parkraummanagementgebieten liegt künftig ca. auf halber Strecke des o.g. Straßenabschnittes der Zenettistraße. Damit erweitert sich das Stellplatzangebot im Parkbereich "Lindwurmstraße" um ca. 60 Plätze.

Lindwurmstraße
Quelle: Infografik S.Oberländer, Haidwiesenweg 2, 82205 Gilching

  Bewohnerparken

Parken ist nur mit Lizenz erlaubt (30€/Jahr).

  Mischparken

Freies Parken mit Lizenz und kostenpflichtiges Besucherparken (1€/Stunde; 6€/Tag).

  Mischparken und Bewohnerparken im Wechsel

Freies Parken mit Lizenz und kostenpflichtiges Besucherparken von 9 - 18.00 Uhr (1€/Stunde; 6€/Tag). Von 18 - 23 Uhr Parken nur mit Lizenz erlaubt.

  Kurz-/Mischparken im Wechsel

Für Bewohner und Besucher kostenpflichtig von 9 - 18 Uhr (1€/Stunde; max. 2 Stunden).
Freies Parken mit Lizenz und kostenpflichtiges Besucherparken ab 18 Uhr (1€/Stunde; 6€/Tag).

Gewerbe, Hotels und Pensionen

Firmen können für ein Geschäftsfahrzeug und Hotels für Fahrzeuge ihrer Gäste eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
Inhaber von Ausnahmegenehmigungen sind Bewohnern gleichgestellt.

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