Straßenverkehrsbehörde München
Parkraummanagement - Parklizenzgebiete
Lindwurmstraße
Das Gebiet startete am 05. Mai 2008.
In der Skizze sehen Sie den Gebietsumfang ab dem 13.08.2010.
Noch vor Beginn des diesjährigen Oktoberfestes wurde die Gebietsgrenze
zwischen den Parklizenzgebieten "Lindwurmstraße" und "Dreimühlenviertel"
verschoben.
Bislang war es Inhaberinnen und Inhabern eines Parkausweises für das
Gebiet "Lindwurmstraße" nicht möglich, in der Zenettistraße im Abschnitt
zwischen Tumblingerstraße und Thalkirchner Straße zu parken, da dieser
Bereich bislang dem benachbarten Parkbereich "Dreimühlenviertel"
zugeschlagen war.
Der Parkdruck in der Zenettistraße war seit Einführung des Lizenzparkens
im Sommer 2008 augenscheinlich zumeist relativ gering, während im
unmittelbar angrenzenden Gebiet "Lindwurmstraße" abends kaum freie
Parkplätze vorzufinden waren.
Die neue Grenze zwischen den Parkraummanagementgebieten liegt künftig
ca. auf halber Strecke des o.g. Straßenabschnittes der Zenettistraße.
Damit erweitert sich das Stellplatzangebot im Parkbereich
"Lindwurmstraße" um ca. 60 Plätze.
Quelle: Infografik S.Oberländer, Haidwiesenweg 2, 82205 Gilching
Bewohnerparken
Parken ist nur mit Lizenz erlaubt (30€/Jahr).
Mischparken
Freies Parken mit Lizenz und kostenpflichtiges Besucherparken (1€/Stunde; 6€/Tag).
Mischparken und Bewohnerparken im Wechsel
Freies Parken mit Lizenz und kostenpflichtiges Besucherparken von 9 - 18.00 Uhr (1€/Stunde; 6€/Tag). Von 18 - 23 Uhr Parken nur mit Lizenz erlaubt.
Kurz-/Mischparken im Wechsel
Für Bewohner und Besucher kostenpflichtig von 9 - 18 Uhr (1€/Stunde; max. 2 Stunden).
Freies Parken mit Lizenz und kostenpflichtiges Besucherparken ab 18 Uhr (1€/Stunde; 6€/Tag).
Gewerbe, Hotels und Pensionen
Firmen können für ein Geschäftsfahrzeug und Hotels für Fahrzeuge ihrer Gäste eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
Inhaber von Ausnahmegenehmigungen sind Bewohnern gleichgestellt.
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