Straßenverkehrsbehörde München
Parkraummanagement - Parklizenzgebiete
Bayernplatz
Das Gebiet startete am 22.01.2007.
Seit September 2008 dürfen in der Rankestraße
zwischen 9 und 18 Uhr nunmehr auch Besucherinnen und Besucher gegen
Entrichtung einer Parkgebühr parken. Nach 18 Uhr bleiben die
öffentlichen Straßenrandplätze jedoch auch weiterhin ausschließlich
Lizenzinhaberinnen und Lizenzinhabern vorbehalten.
Quelle: Infografik S.Oberländer, Haidwiesenweg 2, 82205 Gilching
Bewohnerparken
Parken ist nur mit Lizenz erlaubt (30€/Jahr).
Mischparken
Freies Parken mit Lizenz und kostenpflichtiges Besucherparken (1€/Stunde; 6€/Tag).
Misch-/Bewohner-
parken
Bis 18 Uhr Mischparken, ab 18 Uhr Bewohnerparken.
Kurzzeitparken
Für Bewohner und Besucher kostenpflichtig (1€/Stunde; max. 2 Stunden).
Kurz-/Mischparken im Wechsel
Für Bewohner und Besucher kostenpflichtig von 9 - 18 Uhr (1€/Stunde; max. 2 Stunden).
Freies Parken mit Lizenz und kostenpflichtiges Besucherparken ab 18 Uhr (1€/Stunde).
Halt- und Parkverbot
Gewerbe, Hotels und Pensionen
Firmen können für ein Geschäftsfahrzeug und Hotels für Fahrzeuge ihrer Gäste eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
Inhaber von Ausnahmegenehmigungen sind Bewohnern gleichgestellt.
Weitere Informationen