Straßenverkehrsbehörde München
Parkraummanagement - Parklizenzgebiete


Bayernplatz

Das Gebiet startete am 22.01.2007.

Seit September 2008 dürfen in der Rankestraße zwischen 9 und 18 Uhr nunmehr auch Besucherinnen und Besucher gegen Entrichtung einer Parkgebühr parken. Nach 18 Uhr bleiben die öffentlichen Straßenrandplätze jedoch auch weiterhin ausschließlich Lizenzinhaberinnen und Lizenzinhabern vorbehalten.

Bayernplatz
Quelle: Infografik S.Oberländer, Haidwiesenweg 2, 82205 Gilching

  Bewohnerparken

Parken ist nur mit Lizenz erlaubt (30€/Jahr).

  Mischparken

Freies Parken mit Lizenz und kostenpflichtiges Besucherparken (1€/Stunde; 6€/Tag).

  Misch-/Bewohner-
parken

Bis 18 Uhr Mischparken, ab 18 Uhr Bewohnerparken.

  Kurzzeitparken

Für Bewohner und Besucher kostenpflichtig (1€/Stunde; max. 2 Stunden).

  Kurz-/Mischparken im Wechsel

Für Bewohner und Besucher kostenpflichtig von 9 - 18 Uhr (1€/Stunde; max. 2 Stunden).
Freies Parken mit Lizenz und kostenpflichtiges Besucherparken ab 18 Uhr (1€/Stunde).

  Halt- und Parkverbot


Gewerbe, Hotels und Pensionen

Firmen können für ein Geschäftsfahrzeug und Hotels für Fahrzeuge ihrer Gäste eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
Inhaber von Ausnahmegenehmigungen sind Bewohnern gleichgestellt.

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