Straßenverkehrsbehörde München
Parkraummanagement - Parklizenzgebiete


West Schwabing

Das Gebiet startete am 22.01.2007.

Seit November 2008 dürfen in der Schleißheimer Straße zwischen Georgen- und Agnesstraße nunmehr auch Linzenzinhaberinnen und Lizenzinhaber ganztags ohne Entrichtung einer Parkgebühr parken.
Die bislang tagsüber gültige Kurzparkregelung wurde aufgehoben.

Westschwabing
Quelle: Infografik S.Oberländer, Haidwiesenweg 2, 82205 Gilching

  Bewohnerparken

Parken ist nur mit Lizenz erlaubt (30€/Jahr).

  Mischparken

Freies Parken mit Lizenz und kostenpflichtiges Besucherparken (1€/Stunde; 6€/Tag).

  Kurzzeitparken

Für Bewohner und Besucher kostenpflichtig (1€/Stunde; max. 2 Stunden).

  Kurz-/Mischparken im Wechsel

Für Bewohner und Besucher kostenpflichtig von 9 - 18 Uhr (1€/Stunde; max. 2 Stunden).
Freies Parken mit Lizenz und kostenpflichtiges Besucherparken ab 18 Uhr (1€/Stunde).

  Mischparken und Bewohnerparken im Wechsel

Freies Parken mit Lizenz und kostenpflichtiges Besucherparken von 9 - 18.00 Uhr (1€/Stunde; 6€/Tag). Von 18 - 23 Uhr Parken nur mit Lizenz erlaubt.

  Halt- und Parkverbot

 

Gewerbe, Hotels und Pensionen

Firmen können für ein Geschäftsfahrzeug und Hotels für Fahrzeuge ihrer Gäste eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
Inhaber von Ausnahmegenehmigungen sind Bewohnern gleichgestellt.

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