Parkausweise
Foto: Parkausweise








Straßenverkehrsbehörde München
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte


Bitte beachten: Neue Öffnungszeiten ab 2.1.2012

Montag       7.30-12.00 Uhr
Dienstag      8.30-12.00 Uhr  14.00-18.00 Uhr
Mittwoch     7.30-12.00 Uhr*
Donnerstag  8.30-15.00 Uhr
Freitag        7.30-12.00 Uhr
*Ausländerbehörde, Einbürgerung nur mit Terminvereinbarung;
  Fahrerlaubnisbehörde geschlossen.

Ausnahmegenehmigungen für Schwerbehinderte


Um Parkerleichterungen für Schwerbehinderte zu erhalten, benötigen Sie einen Parkausweis. Das Ausmaß der Parkerleichterungen und der räumliche Umfang der Genehmigung bemisst sich nach dem Grad der körperlichen Beeinträchtigung, welcher vom ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) amtlich festgestellt worden ist.

Wir bitten Sie zu beachten, dass das Kreisverwaltungsreferat als Straßenverkehrsbehörde fachlich nicht in der Lage ist, Ihren gesundheitlichen Zustand objektiv zu bewerten. Anträge auf Parkerleichterungen können daher nur zu einer positiven Entscheidung führen, wenn die notwendigen medizinischen Anforderungen vorher amtlich durch das ZBFS bescheinigt wurden.

Wenn bei Ihnen einer der folgenden medizinischen Voraussetzungen vorliegt und Ihnen eine entsprechende Bescheinigung durch das ZBFS ausgestellt wurde, können Sie einen Parkausweis erhalten.


Hier geben wir Ihnen detaillierte Informationen über die weiteren Modalitäten bezüglich der Parkausweise:



Einen Link zum ZBFS finden Sie hier:



anfang Zurück zum Seitenanfang