Foto: Parkausweise
Straßenverkehrsbehörde München
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Bitte beachten: Neue Öffnungszeiten ab 2.1.2012
Montag 7.30-12.00 Uhr
Dienstag 8.30-12.00 Uhr 14.00-18.00 Uhr
Mittwoch 7.30-12.00 Uhr*
Donnerstag 8.30-15.00 Uhr
Freitag 7.30-12.00 Uhr
*Ausländerbehörde, Einbürgerung nur mit Terminvereinbarung;
Fahrerlaubnisbehörde geschlossen.
Ausnahmegenehmigungen für Schwerbehinderte
Um Parkerleichterungen für Schwerbehinderte zu erhalten, benötigen Sie einen Parkausweis.
Das Ausmaß der Parkerleichterungen und der räumliche Umfang der Genehmigung bemisst sich
nach dem Grad der körperlichen Beeinträchtigung, welcher vom ZBFS (Zentrum Bayern Familie und
Soziales) amtlich festgestellt worden ist.
Wir bitten Sie zu beachten, dass das Kreisverwaltungsreferat als Straßenverkehrsbehörde
fachlich nicht in der Lage ist, Ihren gesundheitlichen Zustand objektiv zu bewerten.
Anträge
auf Parkerleichterungen können daher nur zu einer positiven Entscheidung führen, wenn die
notwendigen medizinischen Anforderungen vorher amtlich durch das ZBFS bescheinigt wurden.
Wenn bei Ihnen einer der folgenden medizinischen Voraussetzungen vorliegt und Ihnen eine entsprechende
Bescheinigung durch das ZBFS ausgestellt wurde, können Sie einen Parkausweis erhalten.
Hier geben wir Ihnen detaillierte Informationen über die weiteren Modalitäten bezüglich
der Parkausweise:
Einen Link zum ZBFS finden Sie hier:
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