Parkerleichterung

Straßenverkehrsbehörde München
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte


Neues Internetangebot

Bitte beachten Sie das neue Internetangebot der Straßenverkehrsbehörde München:

Bitte beachten: Neue Öffnungszeiten ab 2.1.2012

Montag       7.30-12.00 Uhr
Dienstag      8.30-12.00 Uhr  14.00-18.00 Uhr
Mittwoch     7.30-12.00 Uhr*
Donnerstag  8.30-15.00 Uhr
Freitag        7.30-12.00 Uhr
*Ausländerbehörde, Einbürgerung nur mit Terminvereinbarung;
  Fahrerlaubnisbehörde geschlossen.

Um die Mobilität von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, sind in München eine Vielzahl von allgemeinen Behindertenstellplätzen eingerichtet worden. Außerdem gestattet die Straßenverkehrsordnung unter der Beachtung bestimmter Bedingungen das zeitbeschränkte Parken z.B. im eingeschränkten Haltverbot, das gebührenfreie Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten, usw.

Parkausweis

Um in den Genuss dieser Parkerleichterungen für Behinderte zu kommen, benötigen Sie einen Parkausweis. Näheres zu den Voraussetzungen, der Antragstellung und den Anprechpartnern finden Sie hier: