Straßenverkehrsbehörde München
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Neues Internetangebot
Bitte beachten Sie das neue Internetangebot der Straßenverkehrsbehörde München:
Bitte beachten: Neue Öffnungszeiten ab 2.1.2012
Montag 7.30-12.00 Uhr
Dienstag 8.30-12.00 Uhr 14.00-18.00 Uhr
Mittwoch 7.30-12.00 Uhr*
Donnerstag 8.30-15.00 Uhr
Freitag 7.30-12.00 Uhr
*Ausländerbehörde, Einbürgerung nur mit Terminvereinbarung;
Fahrerlaubnisbehörde geschlossen.
Um die Mobilität von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, sind in München
eine Vielzahl von allgemeinen Behindertenstellplätzen eingerichtet worden. Außerdem
gestattet die Straßenverkehrsordnung unter der Beachtung bestimmter Bedingungen das zeitbeschränkte
Parken z.B. im eingeschränkten Haltverbot, das gebührenfreie Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten, usw.
Parkausweis
Um in den Genuss dieser Parkerleichterungen für Behinderte zu kommen,
benötigen Sie einen Parkausweis. Näheres zu den Voraussetzungen, der Antragstellung
und den Anprechpartnern finden Sie hier: