Grafik: Zonenbeginn
Straßenverkehrsbehörde München
Parkraummanagement -
Zonenhaltverbot Messestadt Riem
Was ist eine "Blaue Zone"?
Im gesamten Bereich des Zonenhaltverbotes gilt grundsätzlich das
eingeschränkte Haltverbot, bei dem Sie nur zum Ein- und Aussteigen, Be- und
Entladen sowie bis zu 3 Minuten halten dürfen.
Kurzparkmöglichkeiten bestehen überall dort, wo Sie die mit blauen Strichen
gekennzeichneten Stellplätze sehen. In der Zeit von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr ist
dort das Parken mit Parkscheibe für 2 Stunden erlaubt.
Ab 18:00 Uhr bis 9:00 ist das Parken ohne Zeitbegrenzung erlaubt -
aber bitte nur an den mit blauen Strichen gekennzeichneten Flächen.
Bitte denken Sie daran:
An den nicht gekennzeichneten Straßenstellen gilt rund um die Uhr an allen Tagen das eingeschränkte
Haltverbot.
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Wo gilt welche Regelung?
Den Bereich der Zonenhaltverbotsregelung in der Messestadt Riem und die ab Mitte
April 2005 gültige Parkregelung können Sie
dem folgenden Plan entnehmen:
Quelle: Kartographie S. Oberländer, Haidwiesenweg 2, 82205 Gilching
Legende:
Zu- und Ausfahrtsbereich Zonenhaltverbot
Kurzparkplätze
9:00-18:00 Uhr: Parken mit Parkscheibe (2 Stunden)
18:00-9:00 Uhr: Parken unbeschränkt
Absolutes Haltverbot
Eine größere Version dieses Planes mit allen Informationen bietet Ihnen das nachfolgende PDF-Dokument:
Darüber hinaus besteht seit Juni 2008 in der Helsinkistraße, Oslostraße und
Stockholmstraße ebenfalls eine Zonenhaltverbotsregelung.
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Auskunft und Ansprechpartner
Ihre Fragen im Zusammenhang mit den blauen Zonen richten Sie bitte an die
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III - Straßenverkehr
Verkehrsmanagement (KVR-III/1)
Postfach
80466 München
Ansprechpartner
Herr Hermann Böck
Herr Stefan Schmidt
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