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Information der
Warum müssen Sie sich mit der Denkmalschutzbehörde in Verbindung setzen? Wer Baudenkmäler oder Teile davon beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen will, bedarf der Erlaubnis (Art. 6 Bayer. Denkmalschutzgesetz). Dies gilt auch für Gebäude in Ensembles und für Gebäude in der Nähe von Baudenkmälern. Der Denkmalschutz umfasst bei Baudenkmälern nicht nur die Fassade sondern auch das Gebäudeinnere, Nebengebäude und Nebenanlagen wie zum Beispiel Einfriedungen. Ob Ihr Gebäude unter Denkmalschutz steht oder in einem Ensemblebereich liegt
erfahren Sie bei der Unteren Denkmalschutzbehörde. Was müssen Sie tun, wenn Sie umbauen wollen? Sie müssen einen schriftlichen Antrag auf eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis stellen. Ist ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich, ersetzt die Baugenehmigung die Erlaubnis. Ein separate Erlaubnisantrag ist in diesem Fall nicht nötig. Das Antragsformular können Sie hier
abrufen. Welche Fristen muss ich beachten? Stellen Sie den Erlaubnisantrag
rechtzeitig vor Beginn der Maßnahmen. Welche Unterlagen muss ich beifügen?
Was ist sonst noch interessant für Sie? Das Erlaubnisverfahren und die Vorberatungen sind kostenfrei. Wenn Sie auf öffentlichem Straßengrund ein Gerüst aufstellen, müssen Sie im Normalfall Sondernutzungsgebühren entrichten. Im Erlaubnisverfahren können Sie auf Antrag davon befreit werden. Instandsetzungs- und Restaurierungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden sind steuerlich absetzbar. Steuerbescheinigungen stellt das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (Herr Reiner, Tel. 089 - 2114 219) aus, wenn die Arbeiten vor Ausführung denkmalpflegerisch abgestimmt und erlaubt bzw. genehmigt waren. Steuerinfos und eine Denkmalliste finden Sie auch auf der Internetseite des
Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege unter www.blfd.bayern.de. An wen können Sie sich wenden? Ansprechpartner zu Fragen zum Denkmalschutz in der Landeshauptstadt München finden Sie unter folgender Adresse: Landeshauptstadt München Allgemeine Büroberatung: Telefonisch sind wir unter folgenden Nummern erreichbar: Tel. (089) 233 - 23283 (Sekretariat Abteilungsleitung) Fax: (089) 233 - 24443
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