
Gewerbeflächenentwicklungsprogramm
Unternehmen der privaten Wirtschaft müssen sich den
Herausforderungen des Marktes immer wieder neu stellen. Um in München die guten Zukunftsperspektiven der Wirtschaft zu erhalten,
reagiert die Stadt auch auf die sich ändernden Flächenanforderungen des Gewerbes.
Nach Anhörung der beteiligten Kreise der Wirtschaft hat der Stadtrat am 24.09.1999 und am 23.11.2000 das Gewerbeflächensicherungsprogramm beschlossen,
dem eine aktive und nachfrageorientierte Flächen- und Standortpolitik zugrunde liegt.
Ziel ist die Sicherung und Entwicklung bedarfsgerechter Gewerbestandorte. Durch
ein differenziertes Flächenangebot sollen Entwicklungsmöglichkeiten für neue gewerbliche Strukturen ebenso geschaffen werden wie für
den "klassischen" produzierenden Sektor.
Schwerpunkt ist die Reduzierung des ungesteuerten Abbaus von Gewerbeflächen durch folgende Maßnahmen:
Mit der Neuausweisung von Baurecht sowie der Umstrukturierung bestehenden Baurechts sind in der Regel hohe Folgekosten
verbunden, zum Beispiel für die Erschließung des Baugebiets durch das Anlegen von Verkehrs- und Grünflächen
oder für die Errichtung der notwendigen sozialen und technischen Infrastruktur. An diesen Lasten werden gemäß der "Verfahrensgrundsätze der Sozialgerechten
Bodennutzung" die Eigentümer und Eigentümerinnen angemessen beteiligt. Grundsätzlich soll mindestens ein Drittel der Bodenwertsteigerung bei den
Planungsbegünstigten verbleiben.
Neben Flächenabtretungen, Herstellungskosten, Planungskosten und Bindungen für den geförderten Wohnungsbau sind je nach Situation auch kostenrelevante
Bindungen zur Förderung des Gewerbes denkbar.
Ziel dieser Bindung ist es vor allem, Gewerbe des sekundären Sektors zu erhalten.
Die Maßnahmen greifen in Fällen, in denen gewerbliches Baurecht ausgewiesen
oder gewerbliches bzw. industrielles Baurecht zugunsten einer höherwertigen Nutzung
geändert wird. Hier kann es notwendig sein, dass sich die Bodeneigentümer an
den Kosten für Ersatzmaßnahmen beteiligen oder Flächen zur Verfügung stellen.
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Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN)
Am 26.07.1995 beschloss der Stadtrat einstimmig die Verfahrensgrundsätze zur Anwendung von städtebaulichen Verträgen im Rahmen der
Bauleitplanung. Diese Regelung wurde im Dezember 1997 den neuen Bestimmungen im Bundesbaugesetzbuch angepasst.
Weitere Informationen zum Thema SoBoN:
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Einzelhandelsflächen
Der sich verstärkende Entwicklungsdruck im Einzelhandel führt trotz
stagnierender oder rückläufiger Umsätze zu einer expansiven Ansiedlungspolitik. Kennzeichen hierfür sind größere Verkaufseinheiten, eine Zunahme
fachmarktfähiger Sortimente und eine eindeutige Präferenz für autogerechte Standorte. Vermehrt
siedeln sich Handelsunternehmen mittlerweile in Gewerbegebieten an.
Dieser Prozess verstärkt den Verdrängungswettbewerb, der traditionell gewachsene Strukturen in Stadtteil- und Quartierszentren und wohnnahe
Versorgungsnetze gefährdet.
Daneben ist zu befürchten, dass dieser Prozess dauerhaft den klassischen gewerblichen Nutzungen weitere Flächenpotenziale entzieht.
Um die dynamische Einzelhandelsentwicklung in stadtverträgliche Bahnen zu lenken, hat der Stadtrat erstmals am 15.12.1999 die Fortschreibung des
Zentrenkonzepts für München beschlossen.
Durch eine Kombination von Angebotsplanung (Flächenbereitstellung) und Maßnahmen
gegen Ansiedlungen an unerwünschten Standorten wird das hierarchisch abgestufte Konzept von Stadtteil-,
Quartiers- und Nahbereichszentren unterstützt.
Ziel ist der Erhalt einer wohnortnahen Versorgungsstruktur bei Berücksichtigung der geänderten Anforderungen des Handels und der Ansprüche der Konsumenten.
Eine Fortschreibung des Zentrenkonzepts mit dem Schwerpunkt Nahversorgung erfolgte zuletzt durch einen Beschluss des Stadtrats am 22. Juli 2009.
Weitere Informationen zum Zentrenkonzept: