Zuschüsse, Darlehen und Mikrofinanzierung
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Sie benötigen Geld um Ihr Vorhaben zu verwirklichen?
Dann informieren Sie sich über die Möglichkeiten staatlicher Zuschüsse und öffentlich geförderter Darlehen.
Die Finanzierungshilfen im Überblick:
Kreditklemme? Tipps zur Gründungsfinanzierung (PDF)
- Staatliche Zuschüsse
Der Staat zahlt an bestimmte Zielgruppen oder Projekte Zuschüsse. So können Gründerinnen und Gründer, die ihre Arbeitslosigkeit beenden,
über die Agentur für Arbeit in Form des Gründungszuschusses unterstützt werden. Gründungsinteressierte und junge Unternehmen können staatlich
geförderte Coaching-Programme nutzen.
- Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit und umfasst zwei Förderphasen. In den ersten sechs Monaten erhalten Gründerinnen und Gründer pro Monat einen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhaltes und 300 Euro zur sozialen Absicherung. Im Anschluss können für weitere neun Monate 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung geleistet werden, wenn eine intensive hauptberufliche Geschäftstätigkeit dargelegt wird. Die Voraussetzungen für die Förderung sind in einem umfangreichen Katalog festgelegt. So müssen Gründerinnen und Gründer bei Beantragung des Zuschusses noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben. Notwendig sind zudem eine Tragfähigkeitsbescheinigung auf Grundlage des Businessplans und der Nachweis von Kenntnissen und Fähigkeiten, die zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit befähigen. Ein direkter Übergang von einem Beschäftigungsverhältnis in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich. Es werden nur Gründungen gefördert, die im Haupterwerb erfolgen.
- Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld ist eine Förderung für Hilfsbedürftige, die Arbeitslosengeld II beziehen, und dient der Unterstützung beim Einstieg in die Selbstständigkeit oder bei der Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung. Die geplante selbstständige Tätigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden. Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft des Arbeitssuchenden und wird für maximal 24 Monate gewährt. Daneben können (bis zu einer Höhe von maximal 5.000 Euro) auch Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern an Selbstständige gewährt werden. Die Förderung ist vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit beim zuständigen Jobcenter zu beantragen.
- Weitere Zuschüsse
Recherchemöglichkeiten weitere Zuschüsse auf Bundes-, Landes- und EU-Ebene, wie EXIST, FLÜGGE, BayTOU, SIGNO - KMU Patentaktion, Innovationsgutscheine für KMU, Erasmus für Jungunternehmer finden Sie in der Fördatenbank des Bundeswirtschafts-ministeriums: www.foerderdatenbank.de
- Öffentliche Darlehen
Für alle öffentlichen Finanzierungshilfen gilt das Hausbankprinzip. Gründerinnen und Gründer können ihr Darlehen nicht direkt über die öffentlichen Förderbanken, sondern nur über ein Kreditinstitut ihrer Wahl beantragen. Der Darlehensantrag muss dabei stets vor Beginn des Finanzierungsvorhabens gestellt werden (Vorbeginnklausel).
Öffentliche Darlehen bieten in der Regel besonders günstige Konditionen, also niedrige Zinsen, lange Laufzeiten, tilgungsfreie Anfangsjahre und die Möglichkeit einer Haftungsfreistellung.
Förderbanken, die öffentliche Darlehen vergeben:
- LfA Förderbank Bayern
Die LfA Förderbank Bayern ist eine landeseigene Spezialbank, die sich auf eine nachhaltige und gezielte Wirtschaftsförderung in Bayern konzentriert. Die LfA bietet Existenzgründerinnen und Existenzgründern sowie kleinen und mittleren Unternehmen langfristige zinsverbilligte Darlehen, Ausfallbürgschaften, Haftungsfreistellungen oder Garantien und Beteiligungsfinanzierungen an.
- KfW-Bankengruppe
Die KfW unterstützt bundesweit mittelständische Unternehmen, Gründer, Freiberufler und Start-ups mit Krediten, Nachrangdarlehen,
Beteiligungskapital und Beratung.
Die KfW bietet dabei, speziell auf Gründerinnen und Gründer sowie Jungunternehmen zugeschnittene Finanzierungshilfen vom
KfW-Gründerkredit-Startgeld (maximal 100.000 Euro) bis hin zur Millionenbeteiligung.
Förderschwerpunkte sind dabei Gründungs-, Investitions- und Innovationsfinanzierung.
- München Fonds
Der München-Fonds ist ein Programm
der bayerischen Landeshauptstadt in Kooperation mit der Stadtsparkasse München.
Über diesen Fonds können Gründerinnen und Gründer mit Wohn- und Firmensitz im Stadtgebiet München schnell und unbürokratisch ein Darlehen erhalten. Förderfähig sind sowohl Investitionen als auch Betriebsmittel bis ein Jahr nach der Unternehmensgründung. Die Antragstellung erfolgt direkt bei der Stadtsparkasse München und muss vor Beginn des Finanzierungsvorhabens erfolgen.
Merkblatt München-Fonds (PDF)
Kontakt:
Münchner Existenzgründungs-Büro (MEB)
E-Mail:meb@muenchen.ihk.de
Tel: +49 (0)89 5116-1762
- Mikrofinanzierung
Wenn eine klassische Bankfinanzierung für unternehmerische Aktivitäten nicht in Frage kommt, bietet sich die Möglichkeit der Mikrofinanzierung an. Hierbei handelt es sich um kleinere Kreditvolumen, die bei erfolgreicher Rückzahlung bis zu maximal 20.000 Euro erhöht werden können. Der Weg zur Mikrofinanzierung führt über ein akkreditiertes Mikrofinanzinstitut. Diese Mikrofinanzierer betreuen und beraten die Kreditnehmenden im persönlichen Kontakt und empfehlen der GLS Bank die Kreditvergabe. Ein eigens vom Bund eingerichteter Mikrokreditfonds sichert gegenüber der GLS Bank die Kreditausfälle ab. Neben einem bundesweit einheitlichen effektiven Zinssatz und festen Konditionen entscheiden die Mikrofinanzierer selbst, welche Sicherheiten sie von den Kreditnehmer/innen verlangen, denn ausgefallene Kredite stellt der Fonds den Mikrofinanzinstituten in Rechnung.
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