Zuschüsse, Darlehen und Mikrofinanzierung


Beratung
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Sie benötigen Geld um Ihr Vorhaben zu verwirklichen?

Dann informieren Sie sich über die Möglichkeiten staatlicher Zuschüsse und öffentlich geförderter Darlehen.
 

Die Finanzierungshilfen im Überblick:


Kreditklemme? Tipps zur Finanzierung (PDF) Kreditklemme? Tipps zur Gründungsfinanzierung (PDF)

 
  • Staatliche Zuschüsse
    Der Staat zahlt an bestimmte Zielgruppen oder Projekte Zuschüsse. So können Gründerinnen und Gründer, die ihre Arbeitslosigkeit beenden, über die Agentur für Arbeit in Form des Gründungszuschusses unterstützt werden. Gründungsinteressierte und junge Unternehmen können staatlich geförderte Coaching-Programme nutzen.


 

  • Gründungszuschuss
    Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit und umfasst zwei Förderphasen. In den ersten sechs Monaten erhalten Gründerinnen und Gründer pro Monat einen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhaltes und 300 Euro zur sozialen Absicherung. Im Anschluss können für weitere neun Monate 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung geleistet werden, wenn eine intensive hauptberufliche Geschäftstätigkeit dargelegt wird. Die Voraussetzungen für die Förderung sind in einem umfangreichen Katalog festgelegt. So müssen Gründerinnen und Gründer bei Beantragung des Zuschusses noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben. Notwendig sind zudem eine Tragfähigkeitsbescheinigung auf Grundlage des Businessplans und der Nachweis von Kenntnissen und Fähigkeiten, die zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit befähigen. Ein direkter Übergang von einem Beschäftigungsverhältnis in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich. Es werden nur Gründungen gefördert, die im Haupterwerb erfolgen.

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  • Einstiegsgeld
    Das Einstiegsgeld ist eine Förderung für Hilfsbedürftige, die Arbeitslosengeld II beziehen, und dient der Unterstützung beim Einstieg in die Selbstständigkeit oder bei der Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung. Die geplante selbstständige Tätigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden. Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft des Arbeitssuchenden und wird für maximal 24 Monate gewährt. Daneben können (bis zu einer Höhe von maximal 5.000 Euro) auch Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern an Selbstständige gewährt werden. Die Förderung ist vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit beim zuständigen Jobcenter zu beantragen.

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  • Weitere Zuschüsse
    Recherchemöglichkeiten weitere Zuschüsse auf Bundes-, Landes- und EU-Ebene, wie EXIST, FLÜGGE, BayTOU, SIGNO - KMU Patentaktion, Innovationsgutscheine für KMU, Erasmus für Jungunternehmer finden Sie in der Fördatenbank des Bundeswirtschafts-­ministeriums: www.foerderdatenbank.de

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  • Öffentliche Darlehen
    Für alle öffentlichen Finanzierungshilfen gilt das Hausbankprinzip. Gründerinnen und Gründer können ihr Darlehen nicht direkt über die öffentlichen Förderbanken, sondern nur über ein Kreditinstitut ihrer Wahl beantragen. Der Darlehensantrag muss dabei stets vor Beginn des Finanzierungsvorhabens gestellt werden (Vorbeginnklausel). Öffentliche Darlehen bieten in der Regel besonders günstige Konditionen, also niedrige Zinsen, lange Laufzeiten, tilgungsfreie Anfangsjahre und die Möglichkeit einer Haftungsfreistellung.

    Förderbanken, die öffentliche Darlehen vergeben:



 
  • LfA Förderbank Bayern
    Die LfA Förderbank Bayern ist eine landeseigene Spezialbank, die sich auf eine nachhaltige und gezielte Wirtschaftsförderung in Bayern konzentriert. Die LfA bietet Existenzgründerinnen und Existenzgründern sowie kleinen und mittleren Unternehmen langfristige zinsverbilligte Darlehen, Ausfallbürgschaften, Haftungsfreistellungen oder Garantien und Beteiligungsfinanzierungen an.

 
  • KfW-Bankengruppe
    Die KfW unterstützt bundesweit mittelständische Unternehmen, Gründer, Freiberufler und Start-ups mit Krediten, Nachrangdarlehen, Beteiligungskapital und Beratung. Die KfW bietet dabei, speziell auf Gründerinnen und Gründer sowie Jungunternehmen zugeschnittene Finanzierungshilfen vom KfW-Gründerkredit-Startgeld (maximal 100.000 Euro) bis hin zur Millionenbeteiligung. Förderschwerpunkte sind dabei Gründungs-, Investitions- und Innovationsfinanzierung.