Schuleingangsuntersuchung 2012




 

Gesundheitsuntersuchung
zur Einschulung durch das RGU (Referat für Gesundheit und Umwelt)
Sachgebiet Gesundheitsvorsorge für Kinder und Jugendliche

Schuleingangsuntersuchung 2012:



Für wen?

  • Schulpflichtige Kinder: das sind alle Kinder, die bis zum 30.09.2012 sechs Jahre alt werden, also am 30.09.2006 oder früher geboren sind und noch nicht in die Schule gehen und in München Stadt wohnen.
  • Vorzeitige Kinder, das sind alle Kinder, die nach dem 30.09.2012 sechs Jahre werden und auf Antrag der Eltern eingeschult werden sollen.
  • Zurückzustellende Kinder: das sind alle schulpflichtigen Kinder, die bis zum 30.09.2012 sechs Jahre alt werden, jedoch auf Wunsch der Eltern und wegen fehlender Schuleignung ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden sollen.
  • Auch alle Kinder, die in Förder- oder Privatschulen eingeschult werden sollen.


Zum Seitenanfang


Wo?

  • Im Referat für Gesundheit und Umwelt, Bayerstraße 28 a, 2. Stock (Adresse und Anfahrt weiter)
  • In der Außenstelle Pasing, Bäckerstraße 13 (Anfahrt: Nähe Bahnhof Pasing, Ecke Landsbergerstr., gegenüber Drogeriemarkt. S-Bahnen 4,5,6,8 bis Pasing, Straßenbahn 19 Endhaltestelle Pasinger Marienplatz).


Zum Seitenanfang


Wann?

  • Ab September 2011 für alle schulpflichtigen Kinder, gestaffelt nach Geburtstag. Untersuchungen sind in der Regel Montag bis Donnerstag von 8.20 bis 15.00 Uhr, Freitag von 8.20 bis 11.40 Uhr.

  • Alle vorzeitigen (nach dem 30.09.2006 geborenen) Kinder erst nach der Schuleinschreibung im Frühjahr 2012.


Von wem?



Wie?


Terminvergabe

  • Die Terminvergabe erfolgt nach Geburtsdatum des Kindes gestaffelt (bitte anrufen):

  • Geburtstag: Oktober 2005 bis Dezember 2005
    => Termin: 19. September 2011 bis 30. September 2011

    Geburtstag: Januar 2006 bis März 2006
    => Termin: 07. November 2011 bis 18. November 2011

    Geburtstag: April 2006 bis Juni 2006
    =>
    Termin: 09. Januar 2012 bis 20. Januar 2012

    Geburtstag: Juli 2006 bis September 2006
    => Termin: 05. März 2012 bis 16. März 2012

    Sie erreichen uns innerhalb der Telefonblöcke:

    Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

    unter der Telefonnummer (089) 2 33- 9 63 63.


    In den übrigen Zeiten ist das Telefon nur einfach besetzt.
    Falls Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, geben Sie uns bitte gleich Bescheid. So kann der Termin noch rechtzeitig an ein anderes Kind vergeben werden.

 


Zum Seitenanfang


Warum?



Zum Seitenanfang


Was sollten Sie vor der Untersuchung klären?

Ihr Kind soll die Vorsorgeuntersuchung U9 haben. Falls Ihr Kind noch nicht bei der U9 war, machen Sie hierfür einen Termin bei Ihrer Kinderärztin oder Ihrem Kinderarzt aus. Das Vorsorgeheft mit der Teilnahme an der U9 muss bei der Untersuchung vorgelegt werden. Hinweis: Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 ist nach §14 GDVG in Bayern für alle Kinder gesetzlich verpflichtend.


Zum Seitenanfang


Was ist wichtig für die Untersuchung?

  • Jedes Kind hat einen eigenen Termin. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie pünktlich zu kommen.
  • Ihr Kind sollte zu dem Termin möglichst gesund, ausgeschlafen und infektfrei sein.
  • Bringen Sie mit:
    • das gelbe Vorsorgeheft,
    • den Impfpass,
    • den ausgefüllten Fragebogen auf der Rückseite der Einladung. Die Angaben auf dem Fragebogen sind freiwillig und verbleiben im Gesundheitsamt. Sie können den Bogen auch hier ausdrucken:
      - Fragebogen deutsch
      - Fragebogen englisch
      - Fragebogen türkisch
      - Fragebogen russisch
      - Fragebogen serbokroatisch
    • und sonstige medizinische Unterlagen (z.B: Arztbriefe) und Hilfsmittel wie zum Beispiel Brille oder Hörgerät, Adressen und Telephonnummern vom Kindergarten oder sonstigen betreuenden Einrichtungen, Ärzten, Therapeuten (freiwillige Angaben) etc.
  • Das Mitbringen eines Geschwisterkindes ist grundsätzlich möglich. Bedenken Sie jedoch, dass die Schuleingangsuntersuchung für ihr Einschulkind ein erster Test ist. In Ruhe und mit Ihrer ungeteilten Aufmerksamkeit kann es seine Fähigkeiten am besten zeigen.
  • Die Anwesenheit eines Elternteils (Erziehungsberechtigten) ist erforderlich. Eine Bestätigung für den Arbeitgeber kann ausgestellt werden.
  • Falls Sie keine ausreichenden Deutschkenntnisse besitzen, bringen Sie jemanden mit, der für Sie übersetzen kann.


Zum Seitenanfang


Was wird bei der Untersuchung durch die Kinderkrankenschwester gemacht?

  • Die Untersuchung (Screening) durch die Schwester dauert
    bis zu 20 Minuten.
  • Sehtest; Hörtest; Messen von Größe, Gewicht und Kopfumfang;
    Sprachtest; Motoriktest; Test für Koordination und Feinmotorik, Graphomotorik.
    Aufnahme des Impfstatus und Impfberatung
    Aufnahme der Teilnahme an den U-Vorsorgeuntersuchungen
    Aufnahme des Fragebogens.


Hörtest
Messen


Zum Seitenanfang


Wer wird zusätzlich von der Ärztin untersucht?

  • Verpflichtend ist die Untersuchung, wenn die U9 fehlt oder das Vorsorgeheft nicht vorliegt.
    (Art. 14 Abs. 5 GDVG).
  • Angeboten wird die Untersuchung, wenn:
    • das Screening durch die Kinderkrankenschwestern Besonderheiten ergeben hat, oder
    • eine chronische Krankheit, Entwicklungsverzögerung oder Behinderung bereits bekannt sind, oder
    • Sie eine Untersuchung und Beratung durch die Schulärztin aufgrund von Fragen zur Schulreife, Gesundheits- oder Verhaltensproblemen Ihres Kindes wünschen.


Zum Seitenanfang



Was wird bei der ärztlichen Untersuchung gemacht?

  • Aufnahme der gesundheitlichen Vorgeschichte und Entwicklung.
  • Körperlich/neurologische Untersuchung.
  • Untersuchung der sprachlichen und geistigen Entwicklung.
  • Ausführliches Elterngespräch über die Befunde und Beratung für das mögliche weitere Vorgehen bezüglich der Einschulung unter Einbeziehung von Förder- und Therapiemöglichkeiten.
  • Gegebenenfalls Kontaktaufnahme oder Empfehlung der weiteren Behandlung durch die Kinderfachärztin oder den Kinderfacharzt.
  • Gegebenenfalls Kontaktaufnahme mit der Grundschule, dem Kindergarten oder anderen betreuenden Einrichtungen, nach Einverständnis der Eltern.
  • Die Untersuchung dauert bis zu 30 Minuten.



Zum Seitenanfang

 

Das Wichtigste auf einer Seite:

Elterninfo des RGU (versandt an Kindergärten und Grundschulen)
Informationen für die Eltern zur Gesundheitsuntersuchung vor der Einschulung für alle 2012 schulpflichtigen Kinder (geb. 01.10.2005 bis 30.09.2006)



Was Sie noch wissen sollten

  • Sie erhalten im Anschluss an die Untersuchung eine Bestätigung über die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung. Diese muss der Schule spätestens bis zum Schulbeginn 2012 vorgelegt werden.
  • Eine zweite Bescheinigung über die Ergebnisse der Untersuchung ist für Sie persönlich bestimmt.
  • Die telefonische Terminvereinbarung erfolgt gestaffelt nach dem Alter des Kindes, damit es nicht zu Engpässen kommt.
  • Noch nicht schulpflichtige Kinder (nach dem 30.09.2006 geboren) werden von uns nicht angeschrieben und erhalten nach erfolgter Schulanmeldung im April 2012 einen Untersuchungstermin.
  • Für schwerstbehinderte Kinder (z.B. beatmete Kinder) besteht die Möglichkeit einer Sonderregelung. Sprechen Sie diese bitte mit dem Einschulteam ab.
  • Die endgültige Entscheidung, ob Ihr Kind in die Schule aufgenommen wird, liegt ausschließlich bei der Schule. Die medizinische Gesundheitsuntersuchung hat hierbei lediglich beratende Funktion.
  • Auch wenn Sie Ihr Kind in einer Privat- oder Förderschule anmelden oder es vom Schulbesuch zurückstellen wollen, müssen Sie mit der zuständigen Grundschule Kontakt aufnehmen. Eine gesundheitliche Untersuchung durch das RGU ist in jedem Fall erforderlich.
  • Der genaue Termin für die Schulanmeldung im Frühjahr 2012 wird Ihnen vom Staatlichen Schulamt rechtzeitig zugeschickt.


Zum Seitenanfang


Zahlen

  • In München werden jährlich über 10.000 Kinder schulpflichtig.
  • Von den Schulanfängern 2005 wurden 9883 von den Krankenschwestern untersucht, zirka 30 Prozent wurden zusätzlich ärztlich untersucht und beraten.
  • 54 Prozent der Kinder hatten Eltern mit Muttersprache Deutsch.
    11 Prozent der Kinder hatten einen Elternteil mit Muttersprache Deutsch.
    35 Prozent der Kinder hatten Eltern mit anderer Muttersprache.
  • 80,6 Prozent der Kinder mit Eltern mit Muttersprache Deutsch gingen drei oder mehr Jahre in den Kindergarten.
  • 60,3 Prozent der Kinder mit Eltern mit anderer Muttersprache gingen drei oder mehr Jahre in den Kindergarten.
  • 13,9 Prozent der Kinder mit Eltern mit Muttersprache Deutsch hatten keine Masernimpfung.
    9,9 Prozent der Kinder mit Eltern mit anderer Muttersprache hatten keine Masernimpfung.
  • 12,7 Prozent der Kinder hatten keine U9.
  • 10 Prozent der Kinder sind übergewichtig und adipös.


Rückblick auf 2008/09:
"Auf die Plätze, fertig... Einschulungsuntersuchung"

Erfolgreiche Veranstaltung am Samstag, 18. Oktober 2008 mit mehr als 3000 großen und kleinen Besucherinnen und Besuchern.



Fotogalerie



Kinderbeauftragte
Basteln

Turnen
Lesefuechse

Pausenbrote, Slowfood
Ausgabe Trinkflaschen



Zum Seitenanfang
Zum Sachgebiet Gesundheitsvorsorge für Kinder und Jugendliche