Psychiatrische Hilfen

Beratung, Vermittlung und Behandlung



Persönliche Beratung und Vermittlung






Sozialpsychiatrische Dienste


Wenn Sie zum Beispiel

  • in Sorge um Ihre eigene psychische Gesundheit, oder die eines Angehörigen, Nachbarn oder Bekannten sind
  • in eine Krise geraten sind und mit sich und ihrer Umgebung nicht mehr zurechtkommen
  • wegen einer psychischen Erkrankung persönliche Beratung für Ihre Lebensgestaltung suchen
  • nach einem psychiatrischen Klinikaufenthalt Ihre persönlichen, beruflichen, sozialen, finanziellen oder Wohnungs-Angelegenheiten neu ordnen und dabei Rat und Tat benötigen
  • sich über Möglichkeiten zur Förderung Ihrer seelischen Gesundheit und Ihrer sozialen Integration beraten wollen (zum Beispiel über Tages- und Freizeitgestaltung, Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten, über eine gemeinschaftliche Teilhabe am öffentlichen Leben) oder
  • Beratung für Ihren Umgang mit einem psychisch kranken Mitmenschen suchen


dann wenden Sie sich an den für Ihren Wohnbereich zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienst in München. Jeweils für einen bestimmten Wohnbezirk arbeiten hier Fachleute mit ärztlicher, psychologischer und sozialpädagogischer Ausbildung zusammen.

Das Angebot ist kostenfrei, Ihr Anliegen wird vertraulich behandelt. Auch Hausbesuche sind möglich. Gemeinsam wird nach Lösungen und weiteren passenden Hilfe-Angeboten gesucht.



Sie finden hier allerdings keine ärztlich-medikamentöse oder psychotherapeutische Behandlung. Diese erhalten Sie bei den niedergelassenen (Fach-)Ärztinnen oder Ärzten und Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten und in den Ambulanzen der psychiatrischen Kliniken.

(siehe hierzu: Behandlung)


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Gerontopsychiatrische Dienste


Für Menschen in höherem Lebensalter (ab zirka 60 Jahren) wenden Sie sich an den nächstgelegenen der vier Gerontopsychiatrischen Dienste in München, die speziell auf die Belange dieses Lebensalters eingestellt sind.

(siehe hierzu: Lebensalter und Lebenslagen)


Kinder und Jugendliche


Für Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahren) können Sie sich wenden an



(siehe hierzu: Lebensalter und Lebenslagen)


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