Psychiatrische Hilfen


Wohnen mit Betreuung



Um Eigenständigkeit im Bereich des Wohnens zu erlangen, zu erhalten oder zu verbessern, können folgende gemeindepsychiatrischen Hilfen in Betracht kommen. Sie unterscheiden sich danach,
  • ob Sie in eigener Wohnung leben oder einen Wohnplatz in einer Wohngemeinschaft benötigen,
  • ob Sie den Wohnplatz für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer benötigen,
  • in welcher Intensität Sie therapeutische und/oder betreuende Kontakte benötigen,
  • in welcher Häufigkeit sie gegebenenfalls auch Hilfen im Haushalt benötigen.


Beispiele


a)

Sie leben in eigener Wohnung (ob angemietet oder im Eigentum oder mit Ihrer Familie) und benötigen dabei regelmäßige Betreuungskontakte, etwa um
  • die Wohnung in Ordnung zu halten,
  • Ihren Schriftverkehr systematisch zu führen,
  • Ihre Selbstsorge einzuüben und zu verbessern,
  • Ihren sozialen Kontakten und Unternehmungen nachzugehen,
  • um auftretende Schwierigkeiten besprechen und Lösungen einüben zu können ...

Hier kommt das Programm "Betreutes Einzelwohnen" in Betracht. Eine Betreuungsfachkraft (Sozialpädagogik oder Pflege) steht Ihnen für einige Stunden pro Woche zur Seite, um diejenigen Ziele zu erarbeiten, die zuvor in einem Hilfeplan gemeinsam vereinbart wurden. In Krisenzeiten wird für intensivere Betreuung gesorgt. Ein Betreuungsvertrag wird für eine bestimmte Zeit geschlossen. Die Kosten dafür tragen entweder Sie selbst, oder ab einer bestimmten Einkommens- und Vermögensgrenze das zuständige Sozialbürgerhaus.

b)

Sie benötigen für einen begrenzten Zeitraum einen Wohnplatz mit therapeutischer / betreuender Hilfe, um die Beeinträchtigungen durch eine psychische Erkrankung besser bewältigen zu können - zum Beispiel um einer Ausbildung nachgehen zu können.

Sie finden hierfür in München und Umgebung eine Vielzahl großer oder kleiner Therapeutischer Wohngemeinschaften mit unterschiedlichem Betreuungsprofil. Sie bewohnen ein eigenes Zimmer in einer Wohnung und teilen sich Küche, Bad und Gemeinschaftsraum mit Anderen. Sie nutzen das Leben in Gemeinschaft, um sich seelisch und sozial zu stabilisieren. Fachkräfte unterstützen Sie dabei.

Die Kosten der Betreuung trägt in der Regel das Sozialbürgerhaus, die Kosten für den Wohnplatz tragen Sie selbst oder bei Mittellosigkeit ebenfalls das Sozialbürgerhaus.

c)

Sie benötigen auf Dauer einen Wohnplatz mit sozialtherapeutischer Betreuung.

Hier kommen Langzeit-Wohngemeinschaften und Soziotherapeutische Wohnheime in Frage, ebenso Appartments in einem Wohnbetreuungs-Verbund. Eine mögliche Kostenbeteiligung wird abhängig von ihren finanziellen Verhältnissen von ihrem zuständigen Sozialbürgerhaus berechnet.


Ob und welche Art der Wohnbetreuung für Sie geeignet ist, darüber können Sie sich - gegebenenfalls mit Ihren Angehörigen oder Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer - beraten lassen bei:



oder den Beratungsbüro's der Trägervereine, zum Beispiel
  • Bayerische Gesellschaft für psychische Gesundheit e.V.
    Claude-Lorrain-Str. 19
    81541 München
    Tel. 61 46 53 - 10 (Langzeitwohnen)
    Tel. 61 46 53 - 13 (TWG)
    Tel. 61 46 53 - 15 (BEW für psyisch kranke Mütter und Väter)
    Tel. 61 46 53 - 17 (BEW)
    Mo bis Fr von 10 bis 12 Uhr beziehungsweise für einzelne Wohngemeinschaft erfragen


  • Soziale Dienste Psychiatrie gemeinnützige GmbH
    Zentrale Bewerbungsstelle für TWG und BEW
    Tel. 76 77 55 11

  • Regenbogen e.V. Wohnen
    Trausnitzstr. 8
    81671 München
    Tel. 46 16 98 51
    Di 14 bis 18 Uhr, Mi 13 bis 17 Uhr, Do 8 bis 12 Uhr


  • Frauentherapiezentrum München e.V. - Wohnbetreuung
    Goethestr. 21
    80336 München
    Tel. 51 50 48 - 0 (Einzelwohnen)
    Tel. 51 55 52 - 75 (Wohngemeinschaft)


Wo und ab wann es freie Wohnbetreuungsplätze gibt, erfahren Sie beim



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