Münchner Badeseen

Stadt München
Fasanerie See




Der Fasanerie See ist eine Oase für Badenixen, Radfahrer und Spaziergänger. Er liegt im Norden Münchens zwischen Lerchenauer- und Feldmochinger See. Liegewiesen bieten Platz für Erholungssuchende und Sonnenhungrige. Auch Grillen ist möglich.




EU-Einstufung der Badegewässerqualität


         
2005   2006   2007   2008   2009   2010


Hinweis:

Die am Fasanerie See durchgeführten engmaschigen Kontrollen zeigten in der Vergangenheit wechselnde Untersuchungsergebnisse mit teils einwandfreien bakteriologischen Befunden, teils jedoch erhöhten bakteriologischen Belastungen. Das Referat für Gesundheit und Umwelt rät daher vorsorglich insbesondere Personengruppen, die durch ihr Badeverhalten (z.B. vermehrtes Wasserschlucken bei Kindern) oder ihren gesundheitlichen Zustand vermehrt gefährdet erscheinen, generell vom Baden im Fasanerie See ab, da auch künftig dessen hygienisch-mangelhafte Qualität nicht ausgeschlossen werden kann.

Der Fasanerie See zeigte bei der Beprobung vom 06.09.2010 eine deutliche und bei der Nachbeprobung vom 09.09.2010 eine mäßig erhöhte mikrobielle Belastung, am ehesten bedingt durch eine vermehrte Ansammlung von Wasservögeln am Nordufer des Sees zum Zeitpunkt der Probenahme. Die anderen Ufer des Fasanerie Sees (Süd-, West- und Ostufer) waren dagegen bei beiden Beprobungen mikrobiologisch einwandfrei.



Ergebnisse der Badesaison 2011


         
16.05.11   14.06.11   11.07.11   08.08.11   05.09.11  


Legende


EU-Einstufung der Badegewässerqualität


Leitwerte eingehalten

Grenzwerte eingehalten

Grenzwerte nicht eingehalten

Zu wenig / keine Proben oder keine Daten

Badeverbot während der ganzen Badesaison


Bewertung der Ergebnisse der Badesaison


Leitwerte eingehalten

Grenzwerte eingehalten

Grenzwerte nicht eingehalten

Badeverbot

Die Überwachungsergebnisse sind immer nur Momentaufnahmen. Sie erlauben keine Gesamtaussage über die Badegewässerqualität. Bei Grenzwertüberschreitungen erfolgt eine Nachkontrolle durch das Gesundheitsamt. Im Einzelfall kann ein Badeverbot ausgesprochen werden.


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