Münchner Badeseen
Riemer See
Der Riemer See lädt zum Baden ein, ist aber noch nicht als EU-Badegewässer
klassifiziert. Die Qualität des Wassers wird im Abstand von vier Wochen
untersucht.
Der 12 Hektar große See wurde im Rahmen der Bundesgartenschau 2005 in
der Messestadt Riem neu angelegt. Der flache Kiesstrand und die angrenzende
Liegewiese bieten ideale Voraussetzungen für Sonnenhungrige und Wassersportler.
Mit seiner Uferpromenade im Norden bietet den Besuchern interessante Wege für
Spaziergänge. Üppig blühende Stauden säumen die Wege des
steilen Südufers. Am flachen Westufer führt ein Holzsteg durch Schilfgürtel
und Seerosen.
Tauchen
Das Referat für Gesundheit und Umwelt hat das Tauchen mit Atemgeräten
für einen Teilbereich des Riemer Badesees ab 01.03.2010 freigegeben. Tauchsportlerinnen
und Tauchsportler haben somit künftig auch im Osten der Stadt die Möglichkeit
ihren Sport auszuüben. In Absprache mit den Tauchsportverbänden und
dem Bezirksausschuss Trudering – Riem konnte eine Regelung gefunden werden,
die sowohl den Interessen des Naturschutzes, der Tauchsportler, als auch den
zahlreichen Badegästen im Sommer Rechnung trägt. Das Tauchen ist künftig
vom 1.03. bis 15.05. sowie vom 15.09. bis 30.11. in einem Teilbereich des Badesees
zulässig. Um entsprechende Erfahrungen zu sammeln, wurden die Regelungen
zunächst auf zwei Jahre befristet. Die entsprechende Allgemeinverfügung
des Referats für Gesundheit und Umwelt wurde im Amtsblatt der Stadt am
30.11.2009 veröffentlicht.
Ergebnisse der Badesaison 2011
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| 16.05.11 |
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14.06.11 |
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11.07.11 |
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08.08.11 |
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05.09.11 |
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Legende
EU-Einstufung der Badegewässerqualität

Leitwerte eingehalten

Grenzwerte eingehalten

Grenzwerte nicht eingehalten

Zu wenig / keine Proben oder keine Daten

Badeverbot während der ganzen Badesaison
Bewertung der Ergebnisse der Badesaison

Leitwerte
eingehalten

Grenzwerte eingehalten

Grenzwerte nicht eingehalten

Badeverbot
Die Überwachungsergebnisse sind immer nur
Momentaufnahmen. Sie erlauben
keine Gesamtaussage über die Badegewässerqualität. Bei
Grenzwertüberschreitungen erfolgt eine Nachkontrolle durch das Gesundheitsamt.
Im Einzelfall kann ein Badeverbot ausgesprochen werden.
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