Münchner Badeseen

Riemer See

Der Riemer See lädt zum Baden ein, ist aber noch nicht als EU-Badegewässer klassifiziert. Die Qualität des Wassers wird im Abstand von vier Wochen untersucht.

Der 12 Hektar große See wurde im Rahmen der Bundesgartenschau 2005 in der Messestadt Riem neu angelegt. Der flache Kiesstrand und die angrenzende Liegewiese bieten ideale Voraussetzungen für Sonnenhungrige und Wassersportler. Mit seiner Uferpromenade im Norden bietet den Besuchern interessante Wege für Spaziergänge. Üppig blühende Stauden säumen die Wege des steilen Südufers. Am flachen Westufer führt ein Holzsteg durch Schilfgürtel und Seerosen.




Tauchen


Das Referat für Gesundheit und Umwelt hat das Tauchen mit Atemgeräten für einen Teilbereich des Riemer Badesees ab 01.03.2010 freigegeben. Tauchsportlerinnen und Tauchsportler haben somit künftig auch im Osten der Stadt die Möglichkeit ihren Sport auszuüben. In Absprache mit den Tauchsportverbänden und dem Bezirksausschuss Trudering – Riem konnte eine Regelung gefunden werden, die sowohl den Interessen des Naturschutzes, der Tauchsportler, als auch den zahlreichen Badegästen im Sommer Rechnung trägt. Das Tauchen ist künftig vom 1.03. bis 15.05. sowie vom 15.09. bis 30.11. in einem Teilbereich des Badesees zulässig. Um entsprechende Erfahrungen zu sammeln, wurden die Regelungen zunächst auf zwei Jahre befristet. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Referats für Gesundheit und Umwelt wurde im Amtsblatt der Stadt am 30.11.2009 veröffentlicht.




Ergebnisse der Badesaison 2011


           
16.05.11   14.06.11   11.07.11   08.08.11   05.09.11  


Legende


EU-Einstufung der Badegewässerqualität


Leitwerte eingehalten

Grenzwerte eingehalten

Grenzwerte nicht eingehalten

Zu wenig / keine Proben oder keine Daten

Badeverbot während der ganzen Badesaison


Bewertung der Ergebnisse der Badesaison


Leitwerte eingehalten

Grenzwerte eingehalten

Grenzwerte nicht eingehalten

Badeverbot

Die Überwachungsergebnisse sind immer nur Momentaufnahmen. Sie erlauben keine Gesamtaussage über die Badegewässerqualität. Bei Grenzwertüberschreitungen erfolgt eine Nachkontrolle durch das Gesundheitsamt. Im Einzelfall kann ein Badeverbot ausgesprochen werden.


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