Abfallrecht (RGU-UW 22)
Abfälle dürfen nur in den für die jeweilige Abfallart und das jeweilige
Verfahren zugelassenen Anlagen entsorgt werden. Dementsprechend werden Abfallentsorgungsanlagen
genehmigt und überwacht. Die ordnungsgemäße Abfallentsorgung ist
mittels Entsorgungsnachweisen und Begleitscheinen zu belegen.
- Genehmigung und Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen
- Ermittlung, Stilllegung und Beseitigung illegaler Abfallentsorgungsanlagen;
Grundstücksreinhaltung
- Entsorgung wild abgestellter Schrott-Kfz und Nachweisverfahren gemäß
AltfahrzeugV
- Genehmigung und Überwachung von Abfalltransporten und Vermittlertätigkeiten
- Erteilung von Erzeugernummern
- Überwachung der Entsorgung gefährlicher Abfälle, insbesondere
Entsorgungsnachweise, Begleitscheinverfahren und Sondermüllentsorgungsberatung
- Fachtechnische Überprüfung von Anlagen und Bauvorhaben in Bezug
auf Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
- Vollzug der Verordnungen zur Produktverantwortung, wie VerpackV, AltölV,
AltholzV, und BatterieV, sowie des Elektro- und Elektronikgerätegesetz
- Vollzug der KlärschlammV und der BioabfallV
Weiterführende Links
Kontakt:
abfallrecht.rgu@muenchen.de
Umweltladen
Tel.: (089) 233 - 2 66 66
Fax: (089) 233 - 4 76 90
umweltberatung.rgu@muenchen.de

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