Lärm


Lärmminderungsplanung in München


Grundlagen


Grundlage für die Lärmminderungsplanung ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie, die vom Europäischen Parlament im Jahr 2002 beschlossen wurde. Durch ein Umsetzungsgesetz zur EU-Richtlinie wurde die Lärmminderungsplanung in das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) eingefügt.
  • Lärmminderungsplanung ist erforderlich für Umgebungslärm, dem Menschen ausgesetzt sind. Zum Umgebungslärm zählen belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien einschließlich Lärm der von Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Industrie- und Gewerbegebieten ausgeht.
  • Lärmminderungsplanung ist nicht erforderlich für z.B. Nachbarschaftslärm und Lärm am Arbeitsplatz.

Ziel der Lärmminderungsplanung ist es, schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu vermeiden oder zu mindern.



Lärmkartierung


In Lärmkarten weiter wird die Lärmsituation graphisch dargestellt.
Nach § 47 c BImSchG sind Lärmkarten u.a. für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern, also auch für die Landeshauptstadt München, auszuarbeiten.
Das Referat für Gesundheit und Umwelt hat 2007 die Lärmkarten für den Straßenverkehr, den Straßenbahn- und oberirdischen U-Bahn-Verkehr sowie für Industrie- und Gewerbegebiete erstellt. weiter weiter


Lärmaktionsplanung


Auf Grundlage der Lärmkarten erstellt das Referat fürGesundheit und Umwelt zurzeit in Zusammenarbeit mit den anderen städtischen Referaten Aktionspläne für die am stärksten belasteten Bereiche (Untersuchungsgebiete). Hier werden Lärmprobleme und Lärmauswirkungen genauer untersucht und Maßnahmen zur Lärmminderung geplant.
Die Öffentlichkeit konnte sich aktiv an der Aktionsplanung beteiligen; u.a. wurde eine Bürgerbefragung für die Untersuchungsgebiete durchgeführt. weiter weiter


Rechtliche Grundlagen



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