Lärm
Lärmminderungsplanung
in
München
Grundlagen
Grundlage für die
Lärmminderungsplanung ist die
EU-Umgebungslärmrichtlinie,
die
vom
Europäischen Parlament im Jahr 2002 beschlossen wurde. Durch
ein Umsetzungsgesetz zur EU-Richtlinie wurde
die Lärmminderungsplanung in das
Bundes-Immissionsschutzgesetz
(BImSchG) eingefügt.
- Lärmminderungsplanung
ist erforderlich für
Umgebungslärm, dem Menschen ausgesetzt sind. Zum
Umgebungslärm zählen belästigende oder
gesundheitsschädliche Geräusche im Freien
einschließlich Lärm der von
Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie
Industrie- und Gewerbegebieten ausgeht.
- Lärmminderungsplanung
ist nicht erforderlich für z.B.
Nachbarschaftslärm und Lärm am Arbeitsplatz.
Ziel der Lärmminderungsplanung ist es,
schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu
verhindern, zu vermeiden oder zu mindern.
Lärmkartierung
In
Lärmkarten

wird die Lärmsituation graphisch dargestellt.
Nach § 47 c BImSchG sind Lärmkarten
u.a. für
Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern, also auch
für die Landeshauptstadt München, auszuarbeiten.
Das Referat für Gesundheit und Umwelt hat 2007 die
Lärmkarten für den Straßenverkehr, den
Straßenbahn- und oberirdischen U-Bahn-Verkehr sowie
für Industrie- und Gewerbegebiete erstellt.
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Lärmaktionsplanung
Auf Grundlage der Lärmkarten erstellt das Referat
fürGesundheit und Umwelt zurzeit in Zusammenarbeit mit den
anderen
städtischen Referaten Aktionspläne für die
am stärksten belasteten Bereiche (Untersuchungsgebiete). Hier
werden Lärmprobleme
und Lärmauswirkungen genauer untersucht und
Maßnahmen zur Lärmminderung geplant.
Die Öffentlichkeit konnte sich aktiv an der Aktionsplanung
beteiligen;
u.a. wurde eine Bürgerbefragung für
die Untersuchungsgebiete durchgeführt.
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Rechtliche
Grundlagen
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