Feinstaub


Maßnahmen gegen Feinstaub



Für den Luftreinhalteplan wurden von den städtischen Fachdienststellen geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der lufthygienischen Situation zusammengeführt. Die im Luftreinhalteplan enthaltenen Maßnahmen werden im Wesentlichen bereits eingeleitet oder durchgeführt.



Wesentliche Bestandteile der Maßnahmen im Luftreinhalteplan sind:



Umleitung des LKW-Transitverkehrs


Neu aufgenommen in den Luftreinhalteplan wurde das Münchner Konzept zur Umleitung des Lkw-Durchgangsverkehrs ab 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht auf die Autobahnumfahrung A 99. Das Lkw-Umleitungs- und Sperrkonzept tritt zum 01.02.2008 in Kraft. weiter weiter


Zum Seitenanfang


Einbeziehung des Umlandes


Als Plangebiet wurde von der Regierung von Oberbayern zunächst das Stadtgebiet der Landeshauptstadt ausgewiesen. Auf Grund der großen Pendlerströme (zirka 500.000 Fahrzeuge pro Tag in jede Richtung) und der damit auch im Stadtgebiet verbundenen Schadstoffbelastungen ist die Einbeziehung des Umlandes eine zentrale Forderung der Vollversammlung des Stadtrates.

Im Gespräch vom 3. Februar 2006 wurde vereinbart, dass die Erweiterung des Plangebietes von der Regierung vorangetrieben wird. Zeithorizont für die Umsetzung ist das Frühjahr 2007. Derzeit werden Gutachten seitens des LfU und TÜV zur Vorbereitung der Entscheidung eingeholt. Die Regierung wird noch im Frühjahr 2006 die betroffenen Kommunen einbeziehen.


Zum Seitenanfang


Verschärfung der Brennstoffverordnung


Mit der städtischen Brennstoffverordnung werden seit 1999 die Emissionen von Einzelfeuerungsanlagen im Stadtgebiet wirksam begrenzt. Der Stadtrat hat auf Vorschlag des Referates für Gesundheit und Umwelt mit einer Halbierung die zulässigen Staub-Grenzwert verschärft. Damit wird zur Reduzierung dieser potenziellen Feinstaubquelle beigetragen.

  • pdf(565 KB)


Zum Seitenanfang
Zur Übersicht: Feinstaub