Feinstaub
Maßnahmen gegen Feinstaub
Für den Luftreinhalteplan wurden von den städtischen Fachdienststellen
geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der lufthygienischen Situation zusammengeführt.
Die im Luftreinhalteplan enthaltenen Maßnahmen werden im Wesentlichen bereits
eingeleitet oder durchgeführt.
Wesentliche Bestandteile der Maßnahmen im Luftreinhalteplan sind:
Umleitung des LKW-Transitverkehrs
Neu aufgenommen in den Luftreinhalteplan wurde das Münchner Konzept zur Umleitung
des Lkw-Durchgangsverkehrs ab 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht auf die Autobahnumfahrung
A 99. Das Lkw-Umleitungs- und Sperrkonzept tritt zum 01.02.2008 in Kraft.
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Einbeziehung des Umlandes
Als Plangebiet wurde von der Regierung von Oberbayern zunächst das Stadtgebiet
der Landeshauptstadt ausgewiesen. Auf Grund der großen Pendlerströme
(zirka 500.000 Fahrzeuge pro Tag in jede Richtung) und der damit auch im Stadtgebiet
verbundenen Schadstoffbelastungen ist die Einbeziehung des Umlandes eine zentrale
Forderung der Vollversammlung des Stadtrates.
Im Gespräch vom 3. Februar 2006 wurde vereinbart, dass die Erweiterung des
Plangebietes von der Regierung vorangetrieben wird. Zeithorizont für die
Umsetzung ist das Frühjahr 2007. Derzeit werden Gutachten seitens des LfU
und TÜV zur Vorbereitung der Entscheidung eingeholt. Die Regierung wird noch
im Frühjahr 2006 die betroffenen Kommunen einbeziehen.
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Verschärfung der Brennstoffverordnung
Mit der städtischen Brennstoffverordnung werden seit 1999 die Emissionen
von Einzelfeuerungsanlagen im Stadtgebiet wirksam begrenzt. Der Stadtrat hat auf
Vorschlag des Referates für Gesundheit und Umwelt mit einer Halbierung die
zulässigen Staub-Grenzwert verschärft. Damit wird zur Reduzierung dieser
potenziellen Feinstaubquelle beigetragen.
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