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Untersuchungslabors für TrinkwasserDas Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist in Bayern "Unabhängige Stelle" nach der Trinkwasserverordnung 2001 (§ 15 Abs. 5). Es überprüft Untersuchungslabors für Trinkwasser. Grundsätzlich dürfen nur noch von dieser Stelle überprüfte und vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) gelistete Labors Untersuchungen nach der Trinkwasserverordnung 2001 durchführen.
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