Das Münchner Trinkwasser
Untersuchungslabors für Trinkwasser
Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist in Bayern
"Unabhängige Stelle" nach der Trinkwasserverordnung 2001
(§ 15 Abs. 5). Es überprüft Untersuchungslabors für Trinkwasser.
Grundsätzlich dürfen nur noch von dieser Stelle überprüfte
und vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
(StMUGV) gelistete Labors Untersuchungen nach der Trinkwasserverordnung 2001 durchführen.
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