Grundwasser
Genehmigungspflicht von Brunnen
Nach den gesetzlichen Bestimmungen (Bayerisches Wassergesetz) unterliegen alle
Brunnen der Anzeigepflicht beim Referat für Gesundheit und Umwelt, Abteilung
Umweltschutz, Wasserschutz (UW 23).
Anhand der Brunnenanzeige überprüft das Referat für Gesundheit
und Umwelt zusammen mit dem Wasserwirtschaftsamt München (amtlich-technischer
Sachverständiger) zunächst, ob die Brunnenanlage überhaupt genehmigungsfähig
ist beziehungsweise nur mit Einschränkungen erlaubt werden kann. Im Wasserschutzgebiet
Trudering ist eine Grundwasserbenutzung zum Schutz der Trinkwassergewinnung nicht
möglich.
Ausgenommen von der Erlaubnispflicht ist lediglich das Entnehmen geringer Grundwassermengen
für land- und forstwirtschaftliche bzw. gärtnerische Zwecke (zum Beispiel
häuslicher Gartenbrunnen) oder zu einer vorübergehenden Nutzung.
Für die erlaubnisfreien Benutzungen besteht jedoch ebenso eine Anzeigepflicht.
Bei Grundwassernutzungen sind entsprechend der jeweiligen Nutzung bestimmte wasserwirtschaftliche
und technische Auflagen beziehungsweise DIN-Vorschriften zu beachten. Beratung
erhalten Sie im Referat für Gesundheit und Umwelt (
Kontakt

)
und im Wasserwirtschaftsamt München (Tel. (089) 212 33 - 2615).
Formulare und Merkblätter
Die Formulare sind auch im Referat erhältlich.
Kontakt
Referat für Gesundheit und Umwelt
Umweltschutz - Wasserrecht
Bayerstraße 28 a
80335 München
Zimmer 4029, 4034, 4069
Tel. (089) 233 - 4 75 73, - 4 75 89, - 4 75 76, - 4 75 77, - 4 75 86, - 4 75 87
Fax (089) 233 - 4 75 80
wasser.rgu@muenchen.de
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