Grundwasser


Genehmigungspflicht von Brunnen



Nach den gesetzlichen Bestimmungen (Bayerisches Wassergesetz) unterliegen alle Brunnen der Anzeigepflicht beim Referat für Gesundheit und Umwelt, Abteilung Umweltschutz, Wasserschutz (UW 23).

Anhand der Brunnenanzeige überprüft das Referat für Gesundheit und Umwelt zusammen mit dem Wasserwirtschaftsamt München (amtlich-technischer Sachverständiger) zunächst, ob die Brunnenanlage überhaupt genehmigungsfähig ist beziehungsweise nur mit Einschränkungen erlaubt werden kann. Im Wasserschutzgebiet Trudering ist eine Grundwasserbenutzung zum Schutz der Trinkwassergewinnung nicht möglich.

Ausgenommen von der Erlaubnispflicht ist lediglich das Entnehmen geringer Grundwassermengen für land- und forstwirtschaftliche bzw. gärtnerische Zwecke (zum Beispiel häuslicher Gartenbrunnen) oder zu einer vorübergehenden Nutzung.

Für die erlaubnisfreien Benutzungen besteht jedoch ebenso eine Anzeigepflicht.

Bei Grundwassernutzungen sind entsprechend der jeweiligen Nutzung bestimmte wasserwirtschaftliche und technische Auflagen beziehungsweise DIN-Vorschriften zu beachten. Beratung erhalten Sie im Referat für Gesundheit und Umwelt (Kontakt weiter) und im Wasserwirtschaftsamt München (Tel. (089) 212 33 - 2615).



Formulare und Merkblätter

Die Formulare sind auch im Referat erhältlich.



Kontakt

Referat für Gesundheit und Umwelt
Umweltschutz - Wasserrecht
Bayerstraße 28 a
80335 München

Zimmer 4029, 4034, 4069

Tel. (089) 233 - 4 75 73, - 4 75 89, - 4 75 76, - 4 75 77, - 4 75 86, - 4 75 87
Fax (089) 233 - 4 75 80

wasser.rgu@muenchen.de


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