Abfall
Abfallentsorgungsanlagen
Abfälle dürfen nur in dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen
(Abfallentsorgungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden.
Abfallentsorgungsanlagen in München
Für die Entsorgung der Abfälle stehen den Münchner Bürgern
hierfür im wesentlichen das städtische Müllheizkraftwerk in Unterföhring
als auch die Sondermüllannahmestelle der GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern
GmbH und das Gelände der Deponie Nord-West in Freimann zur Verfügung.
Weiterhin befinden sich derzeit im Stadtgebiet München rund 40 weitere nach Umweltrecht genehmigte Abfallentsorgungsanlagen. Dazu gehören Anlagen zur
- Lagerung und Behandlung von Kompost, Biomüll und Erde
- Lagerung und Behandlung von Autowracks, Schrott und Metall
- Lagerung und Behandlung von Altpapier
- Lagerung und Behandlung von Elektronikschrott
- Lagerung und Sortierung von Baustellen- und Gewerbemischabfällen
- sowie sonstige Anlagen
Errichtung und Genehmigung
Die Genehmigungspflicht für die Errichtung und den Betrieb einer Abfallentsorgungsanlage
beurteilt sich grundsätzlich nach den Kriterien des Anhangs zur Vierten Verordnung
zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über
genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV).
Das Referat für Gesundheit und Umwelt prüft die Genehmigungspflicht
im Einzelfall. Hierfür ist zunächst die Beantwortung eines
Fragenkatalogs

(18 KB) erforderlich.
Zur Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Antrags- und Genehmigungsverfahren
haben wir
vier
goldene Regeln für Sie zusammengestellt.
Für Rückfragen und eine ausführliche Beratung zum Genehmigungsverfahren
stehen die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Sachgebietes
Abfallrecht im Referat für Gesundheit und Umwelt

gerne zur Verfügung.
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