Abfall


Abfallentsorgungsanlagen





Abfälle dürfen nur in dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallentsorgungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden.

Abfallentsorgungsanlagen in München


Für die Entsorgung der Abfälle stehen den Münchner Bürgern hierfür im wesentlichen das städtische Müllheizkraftwerk in Unterföhring als auch die Sondermüllannahmestelle der GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH und das Gelände der Deponie Nord-West in Freimann zur Verfügung.

Weiterhin befinden sich derzeit im Stadtgebiet München rund 40 weitere nach Umweltrecht genehmigte Abfallentsorgungsanlagen. Dazu gehören Anlagen zur
  • Lagerung und Behandlung von Kompost, Biomüll und Erde
  • Lagerung und Behandlung von Autowracks, Schrott und Metall
  • Lagerung und Behandlung von Altpapier
  • Lagerung und Behandlung von Elektronikschrott
  • Lagerung und Sortierung von Baustellen- und Gewerbemischabfällen
  • sowie sonstige Anlagen




Errichtung und Genehmigung


Die Genehmigungspflicht für die Errichtung und den Betrieb einer Abfallentsorgungsanlage beurteilt sich grundsätzlich nach den Kriterien des Anhangs zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV).

Das Referat für Gesundheit und Umwelt prüft die Genehmigungspflicht im Einzelfall. Hierfür ist zunächst die Beantwortung eines Fragenkatalogs pdf (18 KB) erforderlich.

Zur Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Antrags- und Genehmigungsverfahren haben wir vier goldene Regeln für Sie zusammengestellt.

Für Rückfragen und eine ausführliche Beratung zum Genehmigungsverfahren stehen die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Sachgebietes Abfallrecht im Referat für Gesundheit und Umwelt weiter gerne zur Verfügung.


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