Boden und Flächennutzung


Beschaffenheit und Schutz von Boden



Boden zählt zu den kostbarsten Gütern der Menschheit und ist neben Wasser und Luft eine der wichtigsten Voraussetzungen für das Leben auf der Erde. (Bodencharta des Europarates 1972)





Bodenbildungsprozess

Ein Boden ist Teil der obersten Erdkruste. Er ist nach unten durch festes und lockeres Gestein, nach oben durch eine Pflanzendecke oder den Luftraum begrenzt.

Ein Boden ist ein Naturkörper, bei dem ein Gestein unter dem Einfluss von Klima, Pflanzen und Lebewesen durch Verwitterung und Mineralbildung, Zersetzung und Humifizierung, Gefügebildung sowie Verlagerungsprozesse umgeformt wurde und wird. Dieser Vorgang, der sogenannte Bodenbildungsprozess ist kontinuierlich und langsam, der Boden befindet sich immer in einem bestimmten Stadium seiner Entwicklung. Die Bildung einer 30 Zentimeter tiefen Bodenschicht beansprucht je nach den naturräumlichen Gegebenheiten zwischen 1.000 und 10.000 Jahren.


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Bodeneigenschaften

Ein Boden besteht aus Mineralen und organischen Stoffen (Humus), aus Lebewesen, aus Luft und Wasser. Die Bodenminerale unterscheiden sich durch Art und Größe. Der Bodenhumus besteht teilweise aus abgestorbenen Pflanzen(-teilen) und Tieren, teilweise aus schwarzgefärbten Huminstoffen.

Boden ist heterogen. In seinen physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften verändert sich Boden mit der Zeit und unter dem Einfluss von Gesteins- und Relief-, Klima- und Vegetations- beziehungsweise Nutzungsunterschieden vertikal und horizontal in unterschiedlichem Maße. In diesem Sinne ist jedes Stück Boden eigen- und einzigartig. Dieser Vielfalt entsprechen auch die verschiedenen, jeweils für einen Standort typischen Biotope der Pflanzen und Tiere.


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Funktionen des Bodens

Böden erfüllen vielfältige Funktionen für das pflanzliche, tierische und menschliche Leben:
  • als regelndes Element der natürlichen Kreisläufe des Wassers, der Luft, der organischen und mineralischen Stoffe; Boden filtert, reinigt, baut ab und speichert. Er ist ein entscheidendes Glied im ständigen Fluss der Energie und der Stoffe im Ökosystem.
  • als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Mikroorganismen, Tiere und Pflanzen
  • als Grundlage für land- und forstwirtschaftliche Nutzung, als Rohstofflieferant (Lehm, Erze, Sand, Kies), als Baugrund, als Verkehrs- und Erholungsraum
  • als Landschaft, die der Mensch während Jahrtausenden geprägt hat, erfüllt der Boden die Rolle eines geschichtlichen und kulturellen Gedächtnisses.


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Boden in München

Urbaner Boden hier in München unterliegt dem stark prägenden Einfluss des Menschen. Die verschiedenen Nutzungsansprüche stellen den Boden auf eine harte Probe; immer häufiger auftretende Anzeichen wie Bodenverdichtung und -erosion, Eintrag und Ansammlung von Schadstoffen im Boden, Bodenüberformung und -versiegelung belegen deutlich, dass der Boden seine ökologischen Funktionen nur noch teilweise beziehungsweise überhaupt nicht mehr erfüllen kann und allmählich, aber kontinuierlich zerstört wird.

Der Großteil solcher Bodenveränderungen in einer Großstadt wie München ist irreversibel, das heißt innerhalb von wenigstens 200 bis 300 Jahren nicht reparier- beziehungsweise regenerierbar.



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Bodenschutzrecht

In Deutschland gibt es seit 1998 mit dem Bodenschutzgesetz ("Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten") einen umfassenden rechtlichen Rahmen für den Schutz der Bodenfunktionen.

"Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden" (BBodSchG § 1).

Um der Multifunktionalität des Bodens gerecht zu werden und um irreversible Schäden zu beschränken und zu vermeiden, unterliegt die städtische Nutzung des Bodens einer Vielzahl weiterer unterschiedlicher rechtlicher Regelungen, unter denen die in § 1a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz des Bundesbaugesetzes (BBauGB) von besonderer Bedeutung ist. Hier enthalten ist die Verpflichtung, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden.

Diese rechtlichen Regelungen und deren konkrete Ausprägung finden in der räumlichen Planung, insbesondere in der Stadtplanung, Anwendung. Deren Aufgabe ist die sinnvolle Koordinierung der einzelnen Nutzungsansprüche an den Boden.


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Zweck von Bodeninformationen

Informationen über Böden, ihre Verbreitung und ihre Eigenschaften sind notwendig,
  • um planerische Entscheidungen mit verschiedenen Formen und Intensitäten der Bodenbelastung, -veränderung und -zerstörung zu beurteilen,
  • um zukünftige Nutzungen festzulegen bzw. so zu optimieren, dass die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Böden für dauerhafte Nutzbarkeit erhalten bleibt,
  • um bei Nutzungskonflikten aufgrund konkreter Kenntnisse über Folgewirkungen zu entscheiden,
  • um bodenschützende Entscheidungen herbeiführen zu können,
  • um schutzgut- und nutzungsbezogene Richtwerte der Bodenbelastung angeben sowie Grenzwerte für Schadstoffe aus allen Bereichen unter Berücksichtigung ihrer Auswirkungen auf die Böden abstimmen zu können.


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