Energie
und Klimaschutz
Münchner Förderprogramm Energieeinsparung (FES)
und Münchner Qualitätsstandard
Förderrichtlinien FES - Formblatt mit Anforderungen Münchner Qualitätsstandard
- Antragsformular FES
Mit dem Förderprogramm Energieeinsparung (FES) unterstützt die Landeshauptstadt
München seit 1989 die Bemühungen der Bürgerinnen und Bürger
um Energiesparmaßnahmen und den Umstieg
auf erneuerbare Energieträger.
Anträge auf finanzielle Förderung können für folgende Maßnahmen
gestellt werden:
Qualitätssteigernde Sanierungskonzepte und Baubegleitung
- Sanierungskonzept „Niedriger Wärmeenergiebedarf“
- Sanierungskonzept „100%ige Wärme-Versorgung mit erneuerbaren Energieträgern
bei niedrigem Wärmeenergiebedarf“
- Nachhaltigkeitsbonus für zusätzliches Sanierungskonzept „Barrierefreiheit“
- Qualitätssichernde Baubegleitung
Wärmedämmung an Wohngebäuden
- Außenwände und Fenster
- Münchner Standard „Niedriger Wärmeenergiebedarf“
- Passivhäuser
Maßnahmen zur rationellen Wärmeerzeugung und
-verteilung
- Neuanschluss an die Fernwärme
- Kraft-Wärme-Kopplung
- Hydraulischer Abgleich von Heizungsanlagen
- Austausch von elektrischen Speicherheizsystemen (Nachtspeicherheizungen)
Maßnahmen zur Nutzung der Solarenergie
Sondermaßnahmen
nach Einzelfallentscheidung, Beispiele siehe Richtlinie
Sonderförderung Biomasse
- Holzpellet-Feuerung
- Holzpellet-Solarthermie Kombination
Städtisches Förderprogramm Energieeinsparung
mit beeindruckender Erfolgsbilanz
Das Förderprogramm Energieeinsparung (FES), mit dem die Landeshauptstadt
München seit 1989 Energiesparmaßnahmen der Bürgerinnen und Bürger
unterstützt, ist ein wichtiger Erfolgsfaktor der städtischen Klimaschutzpolitik.
Das zeigen die Jahresberichte.
Jahresberichte des FES
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