Energie und Klimaschutz


Münchner Förderprogramm Energieeinsparung (FES) und Münchner Qualitätsstandard



Förderrichtlinien FES - Formblatt mit Anforderungen Münchner Qualitätsstandard - Antragsformular FES


Mit dem Förderprogramm Energieeinsparung (FES) unterstützt die Landeshauptstadt München seit 1989 die Bemühungen der Bürgerinnen und Bürger um Energiesparmaßnahmen und den Umstieg
auf erneuerbare Energieträger.


Anträge auf finanzielle Förderung können für folgende Maßnahmen gestellt werden:

Qualitätssteigernde Sanierungskonzepte und Baubegleitung


  • Sanierungskonzept „Niedriger Wärmeenergiebedarf“
  • Sanierungskonzept „100%ige Wärme-Versorgung mit erneuerbaren Energieträgern bei niedrigem Wärmeenergiebedarf“
  • Nachhaltigkeitsbonus für zusätzliches Sanierungskonzept „Barrierefreiheit“
  • Qualitätssichernde Baubegleitung


Wärmedämmung an Wohngebäuden


  • Außenwände und Fenster
  • Münchner Standard „Niedriger Wärmeenergiebedarf“
  • Passivhäuser


Maßnahmen zur rationellen Wärmeerzeugung und -verteilung


  • Neuanschluss an die Fernwärme
  • Kraft-Wärme-Kopplung
  • Hydraulischer Abgleich von Heizungsanlagen
  • Austausch von elektrischen Speicherheizsystemen (Nachtspeicherheizungen)


Maßnahmen zur Nutzung der Solarenergie


  • Thermische Solaranlagen


Sondermaßnahmen


nach Einzelfallentscheidung, Beispiele siehe Richtlinie


Sonderförderung Biomasse


  • Holzpellet-Feuerung
  • Holzpellet-Solarthermie Kombination


Städtisches Förderprogramm Energieeinsparung mit beeindruckender Erfolgsbilanz

Das Förderprogramm Energieeinsparung (FES), mit dem die Landeshauptstadt München seit 1989 Energiesparmaßnahmen der Bürgerinnen und Bürger unterstützt, ist ein wichtiger Erfolgsfaktor der städtischen Klimaschutzpolitik. Das zeigen die Jahresberichte.

Jahresberichte des FES



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