Bußgeldstellen der Landeshauptstadt München
Hier finden Sie eine Übersicht städtischer Bußgeldstellen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Bußgeld.
- Baureferat
Die Bußgeldstelle des Baureferats ahndet Verstöße gegen die Grünanlagensatzung (z. B. Freilaufenlassen von Hunden, Beschädigung von Bäumen und Sträuchern, Campen, unerlaubtes Grillen, Parken, Fahren, Schieben und Abstellen von Kfz) und Verstöße gegen die Straßenreinigung- und Sicherungsverordnung (Reinigungs- oder Streupflichten, Schneeräumen und Wegeunfälle). Wir vollziehen die Reinhaltungsverordnung/ Entwässerungssatzung (z. B. Ablagern von Abfällen auf öffentlichen Verkehrsflächen, Autowaschen und Autoreparaturen) und das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) (z. B. Ablagerung von Abfällen auf öffentlichen Verkehrsgrund, Fahrzeugbeseitigung, Altfahrzeug-Verordnung).
- Kreisverwaltungsreferat
Das Kreisverwaltungsreferat ist für eine Vielzahl verkehrs- rechtlicher, gewerbe- bzw. sicherheits- und ordnungsrechtlicher Ordnungswidrigkeiten zuständig.
- Referat für Gesundheit und Umwelt
Das Referat für Gesundheit und Umwelt ist u.a. zuständig für die Durchführung von Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen umweltrechtliche Bestimmungen (z.B. Abfall-, Wasser-, Immissionsschutz- und Schornsteinfegerrecht).
- Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Die Bußgeldstelle des Referates für Stadtplanung und Bauordnung ahndet Verstöße gegen die Bayer. Bauordnung, das Denkmal- schutzgesetz, die Naturschutzgesetze sowie gegen das Bayer. Abgrabungsgesetz. Die Bußgeldstelle ist organisatorisch bei der Hauptabteilung IV Lokalbaukommission angesiedelt.
- Referat für Bildung und Sport
Die Bußgeldstelle des Referats für Bildung und Sport ahndet Verstöße gegen das
Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), z. B.
- unerlaubtes Fernbleiben vom Unterricht und von sonstigen
verbindlichen
Schulveranstaltungen („Schwänzen“)
- unterlassene Sorge für den Schulbesuch durch Erziehungs-
berechtigte
- unterlassenes Anmelden von Schulpflichtigen an Pflicht-
schulen
- Sozialreferat
Der Fachbereich Ordnungswidrigkeiten (S-III-W/OWi) der Abteilung Wohnraumerhalt im Amt für Wohnen und Migration ahndet Ordnungswidrigkeiten in folgenden Rechtsgebieten:
- Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
- Erhaltungssatzung
- Mietpreisüberhöhung
- Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz und Bayerisches
Wohnraumförderungsgesetz
- Stadtkämmerei / Kassen- und Steueramt
Das KaStA ist zuständig für den Vollzug der Hundesteuersatzung. Verstöße gegen diese Satzung (z.B. die Nichtanmeldung eines im Stadtgebiet gehaltenen Hundes) werden im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens geahndet.
Häufige Fragen zum Thema Bußgeld: Anhörung, Bußgeld-
bescheid, Einspruch/Wiedereinsetzung in den vorigen Stand,
Einzahlung / Antrag auf Ratenzahlung, Vollstreckung, Beson-
derheiten für Jugendliche und Heranwachsende