Bild Altenhilfe
 

Betreuungsstelle

Das Betreuungsrecht gilt seit dem 1.1.1992. Es hat die Entmündigung, Vormundschaft und Gebrechlichkeits­pflegschaft für Erwachsene durch die sogenannte „Betreuung” ersetzt. Diese Betreuung wird in den §§ 1896 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.
Mit der neuen Bezeichnung wollte der Gesetzgeber die Zielsetzungen des neuen Rechts verdeutlichen: Erwachsene Menschen sollen eben schon sprachlich nicht mehr „bevormundet” werden. Vielmehr sollen sie, soweit erforderlich, unterstützt und begleitet, eben „betreut” werden.

Die Betreuungsstelle der Landeshauptstadt hilft mit, die Ziele des Betreuungsrechts zu erreichen.

Kontakt

Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Schuldner-/Insolvenzberatung und Betreuungstelle

Mathildenstr. 3a
80336 München


Telefon:
089 233-26255
Fax:
089 233-25056
E-Mail:
Als Ansprechpartner steht Ihnen ein Team von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen zur Verfügung. Sie haben folgende gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen:
  • für das Betreuungsgericht vor Anordnung einer Betreuung ermitteln und Stellungnahmen abgeben
  • geeignete Betreuerinnen und Betreuer gewinnen und sie dem Vormundschaftsgericht vorschlagen
  • haupt- und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer in die Aufgabe einführen und Fortbildungsmaßnahmen anbieten
  • gemeinnützige Betreuungsvereine unterstützen und finanziell fördern
  • über Vollmacht mit Betreuungsverfügung, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung (siehe Formularsatz der Münchner Betreuungsstelle) informieren

Die Zuständigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsstelle richtet sich nach dem in dem Sie wohnen.

Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen im häuslichen Bereich
Die Beschränkung der körperlichen Bewegungsfreiheit ist ein schwerwiegender Eingriff in die Rechte der Betroffenen. Dennoch ist sie manchmal notwendig. Mit dieser Broschüre möchten wir Betreuende und Familienangehörige zu diesem schwierigen Thema informieren.


Formularsatz der Münchner Betreuungsstelle
Vorsorge durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patienten­verfügung. Informationen und Hilfestellungen zur Vorsorge im Alter und bei Behinderung oder bei schwerer Erkrankung, wenn die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst geregelt werden können

Leitfaden für Bevollmächtigte
Sie besitzen eine Vorsorgevollmacht? Sie müssen jetzt die Angelegenheiten einer hilfsbedürftigen Person regeln? Wissen Sie, was Sie alles zu beachten haben? Wissen Sie, wen Sie informieren müssen? Wissen Sie, wo Sie sich beraten lassen und sich Hilfe holen können? Wir möchten Ihnen mit diesem Ratgeber bei Ihrer verantwortungs­vollen Aufgabe helfen.

Rechtliche Betreuung
Ein kurzer Überblick über das Betreuungsrecht.

Rechtliche Betreuung/Kanuni Müşavirlik
Ein kurzer Überblick über das Betreuungsrecht in türkischer Sprache.

Die Münchner Betreuungsvereine
Benötigen Sie Hilfen bei Anträgen, Berichten, Entscheidungen? Die Münchner Betreuungsvereine unterstützen ehrenamtliche, rechtliche Betreuerinnen und rechtliche Betreuer.
Veranstaltungen der Münchner Betreuungsvereine 2011
Überblick über die für 2011 geplanten Kurse im Bereich des Betreuungsrechts.
 

Weitere Informationen im Internet