Das
Betreuungsrecht gilt seit dem 1.1.1992. Es hat die
Entmündigung,
Vormundschaft und Gebrechlichkeitspflegschaft für
Erwachsene
durch die sogenannte „Betreuung” ersetzt. Diese
Betreuung
wird in den §§ 1896 ff. des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
geregelt.
Mit der neuen Bezeichnung wollte der Gesetzgeber die Zielsetzungen des
neuen Rechts verdeutlichen: Erwachsene Menschen sollen eben schon
sprachlich nicht mehr „bevormundet” werden.
Vielmehr sollen
sie, soweit erforderlich, unterstützt und begleitet, eben
„betreut” werden.
Die
Betreuungsstelle der Landeshauptstadt hilft mit, die Ziele des
Betreuungsrechts zu erreichen.
Kontakt
Landeshauptstadt München Sozialreferat Schuldner-/Insolvenzberatung und Betreuungstelle
Als Ansprechpartner steht Ihnen ein Team von
Sozialpädagoginnen
und Sozialpädagogen zur Verfügung. Sie haben folgende
gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen:
für das Betreuungsgericht
vor Anordnung einer Betreuung ermitteln und Stellungnahmen abgeben
geeignete Betreuerinnen und Betreuer gewinnen und sie dem
Vormundschaftsgericht vorschlagen
haupt- und
ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer in die Aufgabe
einführen und Fortbildungsmaßnahmen anbieten
gemeinnützige Betreuungsvereine
unterstützen und finanziell fördern
über
Vollmacht mit Betreuungsverfügung,
Betreuungsverfügung und
Patientenverfügung (siehe Formularsatz der Münchner
Betreuungsstelle) informieren
Die Zuständigkeit der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Betreuungsstelle richtet
sich nach dem
in dem Sie wohnen.
Umgang
mit freiheitsentziehenden Maßnahmen im häuslichen
Bereich Die
Beschränkung der körperlichen Bewegungsfreiheit ist
ein
schwerwiegender Eingriff in die Rechte der Betroffenen. Dennoch ist sie
manchmal notwendig. Mit dieser Broschüre möchten wir
Betreuende und Familienangehörige zu diesem schwierigen Thema
informieren.
Formularsatz
der Münchner Betreuungsstelle Vorsorge
durch Vollmacht, Betreuungsverfügung,
Patientenverfügung. Informationen und Hilfestellungen
zur
Vorsorge im Alter und bei Behinderung oder bei schwerer Erkrankung,
wenn die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst geregelt werden
können
Leitfaden
für Bevollmächtigte Sie
besitzen eine Vorsorgevollmacht? Sie müssen jetzt die
Angelegenheiten einer hilfsbedürftigen Person regeln? Wissen
Sie,
was Sie alles zu beachten haben? Wissen Sie, wen Sie informieren
müssen? Wissen Sie, wo Sie sich beraten lassen und sich Hilfe
holen können? Wir möchten Ihnen mit diesem Ratgeber
bei Ihrer
verantwortungsvollen Aufgabe helfen.
Die
Münchner Betreuungsvereine Benötigen
Sie Hilfen bei Anträgen, Berichten, Entscheidungen? Die
Münchner Betreuungsvereine unterstützen
ehrenamtliche,
rechtliche Betreuerinnen und rechtliche Betreuer.