Mitreden in der Bauleitplanung

Hier finden Sie Planfeststellungs- und Bauleitplanverfahren, zu denen Sie sich derzeit im Rahmen der förmlichen Beteiligung äußern können.

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Auf den Gewerbeflächen des „Sirius Business Park“ in Obersendling soll ein neues Stadtquartier mit gemischten Nutzungen entstehen. Von 5. April bis 7. Mai liegen die Planungsunterlagen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung unter bauleitplanung.muenchen.de sowie im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, der Bezirksinspektion Süd und der Stadtbibliothek Sendling aus. Alle Informationen finden Sie hier.

Am Donnerstag, 18. April, 19 Uhr, informiert eine Erörterungsveranstaltung in der Aula des Thomas-Mann-Gymnasiums, Gmunder Straße 45, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung.

In der sogenannten Hirmerei am nordwestlichen Stadtrand sollen rund 230 neue Wohnungen entstehen. Jetzt steht die zweite Beteiligungsphase für die Aufstellung des Bebauungsplans an: Von 9. April bis 10. Mai kann sich die Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung zu der Planung auf dem Areal äußern. Die Auslegungsunterlagen finden Sie unter bauleitplanung.muenchen.de und im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b. Alle Informationen finden Sie hier.

Auf dem Areal zwischen Kirchtrudering, der Messestadt Riem und dem Riemer Park soll ein neues, nachhaltiges Stadtquartier mit rund 2.500 Wohnungen entstehen. Von 15. April bis 15. Mai 2024 liegen die Planungsunterlagen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, in der Bezirksinspektion Ost und bei der Stadtbibliothek Riem aus. Sie sind auch unter bauleitplanung.muenchen.de einsehbar. Alle Informationen finden Sie hier.

In einer Erörterungsveranstaltung am Mittwoch, 24. April, um 18.30 Uhr in der Kulturetage in den Riem-Arcaden, Erika-Cremer-Straße 8, wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert.

Aktuelle Planfeststellungsverfahren

Bekanntmachung

Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Stadtwerke München GmbH
Neubau der Straßenbahnstrecke Tram Nordtangente Planfeststellungsabschnitt 3 Cosimastraße – S-Bahnhof Johanneskirchen
Planfeststellungsverfahren nach § 28 PBefG mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung
Tektur A und B

Die Planunterlagen liegen zur allgemeinen Einsicht aus bei der

Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung,
Blumenstraße 28b, 80331 München,
Auslegungsraum 071 Erdgeschoss
(barrierefreier Eingang an der Ostseite des Gebäudes, Blumenstraße 28a),

vom 11. April bis einschließlich 10. Mai 2024

Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr

Die Planfeststellungsunterlagen können auch hier im Internet abgerufen werden. Rechtlich maßgebend sind gemäß Artikel 27a Absatz 1 Satz 4 BayVwVfG allerdings allein die in Papierform ausliegenden Unterlagen.

  1. Jeder, dessen Belange durch die Planungsänderung Tektur A und/oder B erstmals oder stärker als bisher berührt werden, kann bis spätestens einen Monat nach Ende der Auslegung, also bis zum Ablauf des 10. Juni 2024, Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der

    Regierung von Oberbayern
    Maximilianstraße 39
    80538 München

    oder bei der

    Landeshauptstadt München
    Referat für Stadtplanung und Bauordnung - HA I Stadtentwicklungsplanung
    Blumenstraße 31
    80331 München
    Zimmer 140

    erheben.

    Anerkannte Natur- und Umweltschutzverbände sowie anerkannte Verbände nach dem Behindertengleichstellungsgesetz im Sinne des Artikel 73 Absatz 4 Satz 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes können innerhalb derselben Frist bei den beiden vorgenannten Behörden schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen zu der Planänderung abgeben. Einwendungen und Stellungnahmen zur Niederschrift bei der Regierung von Oberbayern können nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter (089) 2176 2152 abgegeben werden. Einwendungen und Stellungnahmen können auch elektronisch, aber nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen, unter der Adresse poststelle@reg-ob.bayern.de erhoben werden. Einwendungen mit „konventioneller“ E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur sind unwirksam. Einwendungen, die nach Ablauf der Einwendungsfrist erhoben werden, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.
    In Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendungen), ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein. Nicht formgerecht vorgebrachte Einwendungen können bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben.
  2. Werden gegen den geänderten Plan Einwendungen erhoben, so werden diese in der Regel in einem Termin erörtert, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben bzw. bei gleichförmigen Einwendungen im Sinn von Nr. 1 deren Vertreter oder Bevollmächtigter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 solcher Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Nimmt ein Beteiligter am Erörterungstermin nicht teil, so kann auch ohne ihn verhandelt werden.
  3. Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen, die Erhebung von Einwendungen, die Teilnahme am Erörterungstermin oder für einen Bevollmächtigten entstehen, können nicht erstattet werden.
  4. Die Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
  5. Aufgrund der EU-Datenschutz-Grundverordnung weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in diesem Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren seitens der Regierung von Oberbayern erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit beurteilen zu können. Die Regierung von Oberbayern kann die Daten an die Antragstellerin zur Auswertung der Stellungnahmen weiterreichen. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) EU-Datenschutz-Grundverordnung.
  6. Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist (§ 7 Abs. 3, § 5 UVPG), wird darauf hingewiesen, dass die für das Verfahren und die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde die Regierung von Oberbayern ist, dass über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss entschieden werden wird, dass die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens, beschränkt auf die Änderungen, gemäß §§ 18 Absatz 1, 22 Absatz 1 UVPG beinhaltet und dass ein UVP-Bericht (§16 UVPG) vorgelegt wurde.
  7. Folgende entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen (Planunterlagen) werden zur Einsicht für die Öffentlichkeit ausgelegt (§ 19 UVPG):

1.1a Erläuterungsbericht Tektur A

1.2b Ergänzungsblatt zum Erläuterungsbericht Tektur B 

3.0b Legende Lagepläne mit Planfeststellungsumgriff Tektur B 

3.1b Lageplan Cosimastraße Tektur B M 1:500

3.2b Lageplan Johanneskirchner Straße bis Haltestelle Ringofenweg Tektur B M 1:500

3.3b Lageplan Johanneskirchner Straße ab Haltestelle Ringofenweg inkl. Wendeschleife Tektur B M 1:500

4.3a Lageplanquerschnitte 4.3A bis 4.3D Tektur A M 1:100

4.4a Lageplanquerschnitte 4.4A bis 4.4D Tektur A M 1:100

4.7a Gradientenplan 03, Johanneskirchner Straße stadteinwärts Tektur A M 1:2000 / 200

4.8a Gradientenplan 04, Johanneskirchner Straße stadtauswärts Tektur A M 1:2000 / 200

5.0b Legende Lageplan zum Bauwerksverzeichnis Tektur B

5.0.1b Bauwerksverzeichnis Tektur B

5.1b Lageplan Cosimastraße zum Bauwerksverzeichnis Tektur B M 1:250

5.2b Lageplan Cosimastraße Ablauf zum Bauwerksverzeichnis Tektur B M 1:250

5.3b Lageplan Johanneskirchner Straße Haltestelle Ringofenweg zum Bauwerksverzeichnis Tektur B M 1:250

5.4b Lageplan Johanneskirchner Straße inkl. Wendeschleife zum Bauwerksverzeichnis Tektur B M 1:250

6.2a TGW Cosimastraße – Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Lageplan Tektur A M 1:100 / 500

7.0b Legende Lageplan mit Grunderwerb Tektur B

7.0.1b Grunderwerbsverzeichnis Tektur B

7.1a Lageplan mit Grunderwerb Cosimastraße Tektur A M 1:500

7.3b Lageplan mit Grunderwerb Wendeschleife Tektur B M 1:500

8.0a Legende Lageplan zur Entwässerungsplanung Tektur A

8.0.1a Erläuterungsbericht Verkehrsanlagen WTU Tektur A

8.1a Lageplan wassertechnische Berechnung Cosimastraße Tektur A M 1:500

8.2a Lageplan wassertechnische Berechnung Johanneskirchner Straße bis Haltestelle Ringofenweg Tektur A M 1:500

8.3a Lageplan wassertechnische Berechnung Johanneskirchner Straße ab Haltestelle Ringofenweg bis Wendeschleife Tektur A M 1:500

10.1a Schalltechnische Untersuchung - 16.BImSchV Tektur A incl. Anlagen

10.1.1b Ergänzende Stellungnahme zur schalltechnischen Untersuchung Tektur B incl. Anlagen

10.2a Erschütterungstechnische Untersuchung und sekundärer Luftschall Tektur A

13.1b UVP-Bericht Tektur B

14.1b Landschaftspflegerischer Begleitplan – Bericht Tektur B

14.3.0b Landschaftspflegerischer Bestands- und Konfliktplan Legende Tektur B

14.3.1b Landschaftspflegerischer Bestands- und Konfliktplan Cosimastraße Tektur B  M 1:1000

14.3.2b Landschaftspflegerischer Bestands- und Konfliktplan Johanneskirchner Straße inkl. Wendeschleife Tektur B M 1:1000

14.4.0b Landschaftspflegerischer Maßnahmenplan Legende Tektur B

14.4.1b Landschaftspflegerischer Maßnahmenplan Cosimastraße Tektur B M 1:1000

14.4.2b Landschaftspflegerischer Maßnahmenplan Johanneskirchner Straße inkl. Wendeschleife Tektur B M 1:1000

16.1a Untersuchung der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit Tektur A

Darüber hinaus werden die ausgelegten Planunterlagen im Internet bereitgestellt und sind mit dem Beginn der Auslegung über folgenden Link erreichbar: https://www.uvp-verbund.de/portal/

München, 14.03.2024
Referat für Stadtplanung und Bauordnung

Allgemeine Informationen zu Planfeststellungsverfahren

Definition

Die Planfeststellung ist ein Verwaltungsverfahren, das bei bestimmten Baumaßnahmen vorgeschrieben ist. Der am Ende erlassene Planfeststellungsbeschluss bündelt mehrere sonst einzeln zu beantragende Genehmigungen. Betroffene Bürger*innen, aber auch Träger öffentlicher Belange können Einwendungen gegen die Planung vorbringen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung ist hauptsächlich an Infrastrukturverfahren wie dem Neubau oder der Sanierung von S-Bahn, U-Bahn, Trambahnlinien, Bahnhöfen und Haltestellen beteiligt.

Planungsphase

Der Vorhabenträger erstellt Pläne und Untersuchungen. Vorhabenträgerin ist zum Beispiel die Deutsche Bahn oder die Münchner Verkehrsgesellschaft.

Anhörungsverfahren

Einreichen der Planunterlagen

Der Vorhabenträger reicht die Planunterlagen bei der Anhörungsbehörde ein - in der Regel ist das die Regierung von Oberbayern oder das Eisenbahn-Bundesamt.

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen

Die Landeshauptstadt München informiert im Amtsblatt und im Internet, wo und wann sie die Unterlagen für die Bürger*innen im Auftrag der Anhörungsbehörde zur Einsichtnahme auslegt. Die Auslegung dauert einen Monat. Auch in der Süddeutschen Zeitung und im Münchner Merkur wird auf die Auslegung hingewiesen. Hier geht es zu den Bekanntmachungen im Internet.

Einwendungen

Von der Planung betroffene Bürger*innen haben die Möglichkeit, bei der Anhörungsbehörde bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Auslegung Einwendungen vorzubringen. Die Kontaktdaten sind in der Bekanntmachung zu finden. Alternativ können Einwendungen auch bei der Landeshauptstadt München vorgebracht werden, die diese an die Anhörungsbehörde weiterleitet.

Erörterungstermin

Gegebenenfalls lädt die Anhörungsbehörde zu einem Erörterungstermin: Dort werden die Einwendungen der Bürger*innen und Träger öffentlicher Belange (beispielsweise der Landeshauptstadt München oder von Naturschutzverbänden) behandelt und versucht, im Dialog eine Lösung zu finden. Das Ergebnis wird protokolliert und fließt in die abschließende Stellungnahme der Anhörungsbehörde an die Planfeststellungsbehörde ein, die für diese empfehlenden Charakter hat. Planfeststellungsbehörde ist in der Regel die Regierung von Oberbayern oder das Eisenbahn-Bundesamt.

Genehmigung

Planfeststellungsbeschluss

Die Planfeststellungsbehörde erlässt nach Prüfung der Unterlagen und Abwägung aller Stellungnahmen den Planfeststellungsbeschluss. Dieser wird nach Bekanntmachung in den Medien für zwei Wochen öffentlich ausgelegt.

Klagemöglichkeit

Gegen den Beschluss besteht die Möglichkeit der Klage.

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