
Förderung für Ladeinfrastruktur (Ladesäule, Wallbox) für Elektrofahrzeuge beantragen München
Wenn Sie in München wohnen oder Ihren Firmensitz in München haben, können Sie eine Förderung zur Errichtung einer Ladestation für Elektrofahrzeuge beantragen.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenErst nach Erhalt der Eingangsbestätigung dürfen Sie die Errichtung einer Ladestation beauftragen.
Eine Doppelförderung mit Förderprogrammen des Bundes oder des Landes ist ausgeschlossen.
Förderung der Anschaffungs und Montagekosten von Ladeinfrastruktur für E-Pkw (Ladesäule, Wallbox). Die Ladeinfrastruktur muss auf privatem Grund errichtet werden und darf nicht öffentlich zugänglich sein. Zusätzlich muss die Ladeinfrastruktur nachweislich durch regenerativ erzeugten Strom versorgt werden und im Stadtgebiet München errichtet werden. Gefördert werden bis zu 40 % der Nettogesamtkosten.VoraussetzungenAllgemeine Voraussetzungen:
- Versorgung mit Ökostrom
- Standort im Stadtgebiet München
- Es werden maximal 10 Ladepunkte pro Kalenderjahr und Antragsteller gefördert
Spezielle Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie für Elektromobilität.Benötigte Unterlagen- Ausgefüllter Antrag
- Angebot oder detaillierte Beschreibung der Ladestation
- Nachweis über Ökostrom
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Formulare & Links
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Formulare und Downloads
Förderrichtlinie Merkblatt zum Förderverfahren Förderantrag -
Im Internet
Ladesäulenverordnung
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Dauer & Gebühren
Bearbeitungszeitca. 4 Wochen bis zum Erhalt der Eingangsbestätigung
GebührenrahmenEs fallen keine Gebühren an
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Allgemeine Informationen
Fragen & AntwortenWas wird gefördert?
Förderfähig ist nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für das Laden von E-Pkw.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Förderanträge für Ladeeinrichtungen können von natürlichen und juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts und Wohnungseigentümergesellschaften gestellt werden.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Der Förderantrag muss vor dem Abschluss des Kauf- oder Leasingvertrages gestellt werden. Die Unterzeichnung des Kauf- bzw. Leasingvertrages bzw. die Auftragserteilung darf erst nach Erhalt der Eingangsbestätigung getätigt werden.
Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Als eingegangen gelten sie, sobald alle zur Antragstellung notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen.
Der Kauf und die Installation der Ladeeinrichtung muss innerhalb von 6 Monaten ab Erhalt der Eingangsbestätigung erfolgen.
Wie hoch sind die Förderbeträge?
Ladeeinrichtungen fördern wir mit 40% der Nettogesamtkosten bis zu einer Höhe von 3.000€ pro Normalladepunkt (bis 22 kW). Für Schnellladepunkte (größer 22 kW) gilt ein Maximalbetrag von 10.000€.
Kauf oder Leasing?
Bei Ladeinfrastruktur ist eine Förderung von Kauf oder Leasing möglich.
Gibt es weitere Voraussetzungen für die Förderung?
Die gibt es. Für jede geförderte Ladeeinrichtung ist eine Haltedauer von 36 Monaten zwingend vorgeschrieben.
Geförderte Ladeeinrichtungen müssen innerhalb der Stadtgrenzen Münchens installiert und mit Ökostrom betrieben werden. Die Errichtung darf nur auf privatem und nicht öffentlich zugänglichem Grund erfolgen. Siehe Ladesäulenverordnung im Bereich "Fomulare und Links"
Was ist sonst noch wichtig?
Eine Doppelförderung mit Förderprogrammen des Bundes oder des Landes ist bei Ladeeinrichtungen ausgeschlossen.
Wenn die Fördermittel verbraucht sind, besteht kein weiterer Anspruch auf Förderung.
Wo erhalte ich den Förderantrag und wer hilft mir weiter?
Den Förderantrag finden Sie neben der aktuellen Förderrichtlinie auf dieser Seite unter "Formulare & Links".Rechtliche GrundlagenDas Förderprogramm Elektromobilität ist eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt München. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuwendungen. Die Zuteilung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel.