Personendaten ändern

Nach einer Heirat, Scheidung oder Namensänderung im Ausland haben sich Ihre Personendaten geändert. Dies müssen Sie ins Melderegister eintragen lassen.

Eheschließung im Ausland:

Grundsätzlich werden im Ausland geschlossene Ehen in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt. Allerdings müssen alle Voraussetzungen für die Eheschließung nach dem Recht des Staates erfüllt sein, in dem die Ehe geschlossen wurde.

Ehescheidung im Ausland:

Grundsätzlich bedürfen ausländische Scheidungen oder vergleichbare Entscheidungen der Anerkennung durch das Oberlandesgericht.

Die Anerkennung ist nicht erforderlich

- wenn beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Entscheidung ausschließlich dem Staat angehörten, dessen Gericht oder Behörde die Entscheidung getroffen hat (Heimatstaatenentscheidungen).
- in Ehesachen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union - außer Dänemark

Namensänderung aufgrund einer Eheschließung oder Ehescheidung im Ausland:

Die Namensführung der Ehepartner richtet sich nach dem jeweiligen Heimatrecht. Falls ein Ehegatte eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, ist für die Eintragung in das Melderegister die Namensführung des ausländischen Passes maßgeblich. Die ausländische Eheschließungsurkunde findet keine Beachtung.

Voraussetzungen

Bei einer Eheschließung in Deutschland wird die Meldebehörde durch das Standesamt informiert.

In allen anderen Fällen müssen Sie (oder eine bevollmächtigte Person) persönlich vorbeikommen.

Benötigte Unterlagen

  • internationale Heiratsurkunde oder Heiratsurkunde mit Übersetzung ins deutsche
  • Scheidungsurteil mit Übersetzung ins Deutsche
  • eventuell Anerkennung durch das Oberlandesgericht
  • EU-Scheidung: Scheidungsurteil in deutscher Übersetzung oder Bescheinigung nach Verordnung (EG) Nr. 2201/ 2003, erhältlich beim Scheidungsgericht

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