Anmietung von Schulräumlichkeiten

Vereine, soziale Einrichtungen und kommerzielle Anbieter können Räumlichkeiten in Städtischen Schulen wie beispielsweise Mehrzweckräume, Mensen oder Aulen mieten.

Beschreibung

Das Referat für Bildung und Sport bietet Vereinen, sozialen Einrichtungen, kommerziellen Anbietern die Möglichkeit Räumlichkeiten in den Städtischen Schulen anzumieten. 

Zu den Räumen, die angemietet werden können, zählen zum Beispiel Aula, Mensa, Pausenhalle, Mehrzweckraum, Theaterraum, Klassenzimmer oder Fachlehrsaal.

Räumlichkeiten in den Städtischen Schulen können periodisch für die Dauer eines Schuljahres oder für einzelne Termine angemietet werden. Ferienbelegungen müssen für jede Ferien separat beantragt werden.

Die Schulräumlichkeiten können nicht angemietet werden

  • für private Feierlichkeiten 
  • von politische Parteien, Gruppierungen und Vereinigungen

Voraussetzungen

Anträge müssen mindestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden.

Benötigte Unterlagen

Nur Erstbeleger

Einzelnutzer:

  • Personalausweis der verantwortlichen Person

Vereine:

  • Vereinssatzung
  • Vereinsregisterauszug
  • Freistellungsbescheid Finanzamt

Firmen:

  • Handelsregisterauszug

Dauer & Kosten

Zahlungsarten