
Anmietung von Schulräumlichkeiten München
Vereine, soziale Einrichtungen und kommerzielle Anbieter können die Räumlichkeiten in Städtischen Schulen mieten.
Zu den Räumen, die angemietet werden können, zählen zum Beispiel Aula, Mensa, Pausenhalle, Mehrzweckraum, Theaterraum, Klassenzimmer oder Fachlehrsaal.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenDie Anmietung für private Feierlichkeiten ist nicht gestattet.
Überlassungen an politische Parteien, Gruppierungen und Vereinigungen sind nicht gestattet.
Aufgrund der Corona-Pandemie gelten bestimmte Hygiene-Vorschriften zur Nutzung der schulischen Räumlichkeiten. Bei akuten Fragen wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführte zuständige Stelle.VoraussetzungenAnträge müssen mindestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden.
Benötigte UnterlagenNur Erstbeleger
Einzelnutzer:
Personalausweis der verantwortlichen Person
Vereine:- Vereinssatzung
- Vereinsregisterauszug
- Freistellungsbescheid Finanzamt
HandelsregisterauszugBesonderheitenBelegungen müssen mit der Schule abgestimmt werden.
Belegungen während der Unterrichtszeiten sind nur in Ausnahmefällen und in Absprache möglich. -
Formulare & Links
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Dauer & Gebühren
Zahlungsarten- Überweisung (auf Rechnung)
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Allgemeine Informationen
Das Referat für Bildung und Sport bietet Vereinen, sozialen Einrichtungen, kommerziellen Anbietern die Möglichkeit Räumlichkeiten in den Städtischen Schulen anzumieten.
Räumlichkeiten in den Städtischen Schulen können periodisch für die Dauer eines Schuljahres oder für einzelne Termine angemietet werden. Ferienbelegungen müssen für jede Ferien separat beantragt werden.
Öffnungszeiten:
Nach Absprache mit dem Schulleiter und dem zuständigen Sachbearbeiter. (Grundsätzlich je nach Schulart, ab Unterrichtsschluss)