Förderprogramm E-Taxis

Die Stadt München fördert die Anschaffung elektrisch betriebener Taxis. Die Antragstellung für das novellierte Förderprogramm E-Taxi ist ab dem 1. Janua2024 möglich.

Beschreibung

Überblick zum Förderprogramm

  • 10.000 Euro Förderung pro Fahrzeug (bei Nettoanschaffungskosten unter 30.000 Euro beträgt die Förderung ein Drittel dieser Kosten)
  • Klimageschwindigkeitsbonus von 10 Prozent der Fördersumme (maximal 1.000 Euro) für die ersten 100 Fahrzeuge. Voraussetzung: Die Bestellung des Fahrzeugs erfolgt innerhalb von zwei Monaten nach der Bewilligung des Antrags.
  • Die Förderung ist durch einen Aufkleber am E-Taxi, welcher durch das Referat für Klima- und Umweltschutz vorgegeben wird, ersichtlich zu machen.
  • Laufzeit: 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2025 (beziehungsweise so lange bis die Fördermittel ausgeschöpft sind)
  • Wenn Sie Ihr Taxi zu einem Inklusionstaxi umbauen möchten, gibt es eine zusätzliche Förderung. Nähere Informationen finden Sie in der Linkliste.

Informationen zum bereits abgelaufenen Förderprogramm E-Taxi (2017 bis 2023) finden Sie am Ende der "Fragen & Antworten".

Voraussetzungen

Förderfähig sind E-Taxis mit Genehmigung nach § 47 PbefG (Personenbeförderungsgesetz), die rein batterieelektrisch betrieben werden. Darüber hinaus gelten folgende Voraussetzungen:

  • Taxiunternehmen mit Genehmigung nach § 47 PbefG mit Sitz oder Niederlassung im Stadtgebiet München.
  • 36 Monate Haltefrist für geförderte E-Taxis
  • Innerhalb der Haltefrist muss das E-Taxi mindestens 30.000 Kilometer bei der Personenbeförderung zurücklegen (10.000 Kilometer pro Jahr). Dazu werden einmal pro Jahr die Fahrdaten an die Landeshauptstadt München übermittelt.
  • eingebautes Fiskaltaxameter

Benötigte Unterlagen

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Online-Förderportal.

Für die Antragstellung sind noch keine Unterlagen erforderlich.

Erst mit dem Verwendungsnachweis werden Unterlagen benötigt. Weitere Informationen zum Verwendungsnachweis finden Sie in der Förderrichtlinie in der Linkliste sowie unter "Fragen & Antworten".

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Grundlagen

Das Förderprogramm E-Taxi ist eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt München. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuwendungen. Die Zuteilung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel.

Fragen & Antworten

E-Taxis mit Genehmigung nach § 47 PbefG, die rein batterieelektrisch betrieben. Nicht gefördert werden Fahrzeuge mit Range-Extender.

Ja, allerdings nur mit Händlerrechnung (kein Kauf von Privat). Gefördert werden sowohl der Kauf, als auch das Leasing von Gebraucht- und Neufahrzeugen mit einem Drittel der Nettoanschaffungskosten bis maximal 10.000 Euro.

Ja. Innerhalb der Haltefrist muss das E-Taxi mindestens 30.000 Kilometer bei der Personenbeförderung zurücklegen (10.000 Kilometer pro Jahr). Dazu werden einmal pro Jahr die Fahrdaten an die Landeshauptstadt München übermittelt.

Das E-Taxi muss ab der Auszahlung der Förderung mindestens drei Jahre in der Landeshauptstadt München als Taxi eingesetzt werden.

Taxiunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in München.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Online-Förderportal. Sie finden den Link zum Förderportal unter „Links & Downloads“. Bitte beachten Sie auch die Anleitung zur Registrierung im Förderportal.

Die Bestellung / der Kauf / das Leasing des E-Taxis darf erst nach der Bewilligung des Antrags erfolgen. Ausgenommen hiervon sind nur Fahrzeuge, die auf der Warteliste des alten E-Taxi-Förderprogramms stehen.

Der Klimageschwindigkeitsbonus ist für 100 Fahrzeug möglich und muss separat beantragt werden. Um den Bonus zu erhalten, muss die Bestellung innerhalb von zwei Monaten nach Antragsbewilligung im Verwendungsnachweis nachgewiesen werden.

Der Verwendungsnachweis kann erst nach der Bewilligung des Antrags und der Umsetzung eingereicht werden. Dies geschieht ebenfalls über das Online-Förderportal (Link unter "Links & Downloads").

  • Kaufvertrag in Kopie beziehungsweise Rechnungskopie oder Leasingvertrag in Kopie
  • Kopie des Fahrzeugscheins
  • Nachweis über die Fahrzeugidentifikationsnummer
  • Der Auszug aus der Genehmigungsurkunde zur Personenbeförderung
  • Gegebenenfalls Nachweis der Bestellung mit Datum

Es sind keine Neuanträge für die Förderung des E-Taxis über die Besetztkilometer mehr möglich. Bereits genehmigte Anträge werden weiterhin abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt halbjährlich mit 0,20 Euro pro gefahrenem E-Besetztkilometer. Das Verfahren ändert sich hier durch die neue Förderrichtlinie nicht.

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Klimaneutrale Antriebe

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