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Alle deutschen Kinder bis zum 12. Lebensjahr können einen Kinderreisepass erhalten.
Den Kinderreisepass muss die Person beantragen, verlängern oder mit neuem Foto aktualisieren lassen, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen hat. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter "Hinweis für Minderjährige".
Der oder die Antragsberechtigte müssen grundsätzlich persönlich mit dem Kind (auch Babys) bei der Passbehörde vorsprechen.
Sind beide Elternteile antragsberechtigt, reicht es, wenn ein Elternteil kommt, sofern dieser eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils vorlegt.
Gültigkeit:
Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig (maximal bis zum zwölften Lebensjahr).
Die alten "Kinderausweise" bleiben noch bis zu ihrem Fristablauf gültig.
Verlängerung des Kinderreisepasses:
Eine Verlängerung ist nur möglich, solange der Kinderreisepass noch gültig ist. Der späteste Termin für die Verlängerung ist daher der Tag des Ablaufdatums.
Die alten "Kinderausweise" können nicht mehr verlängert werden. Läuft dieser ab, brauchen Kinder ein neues Reisedokument.
Aktualisierung des Kinderreisepasses:
Der Kinderreisepass kann während seiner Gültigkeitsdauer aktualisiert werden. Dazu wird ein neues Passbild angebracht oder die Angaben zur Körpergröße oder Augenfarbe werden aktualisiert.
Benötigte Unterlagen:
Für den Antrag, die Verlängerung oder die Aktualisierung des Kinderreisepasses:
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Aktuelles biometrietaugliches Passfoto des Kindes
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Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen
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Falls erforderlich: Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils
(zum Download erhältlich)
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Alte Ausweisdokumente des Kindes (falls vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes im Original (bei Erstbeantragung)
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Kinder, die das zehnte Lebensjahr vollendet haben, müssen ihren Kinderreisepass selbst unterschreiben
Wichtig:
In Zweifelsfällen kann die Passbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorbeikommen.
Bearbeitungszeit:
Der Kinderreisepass wird bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort ausgestellt.
Gebührenrahmen:
Kinderreisepass: 13 Euro
Aktualisierung Kinderreisepass: sechs Euro
Verlängerung Kinderreisepass: sechs Euro
Fragen & Antworten:
Können Kinder auch einen regulären Reisepass bekommen?
Ja, für Kinder kann auch ein maschinelesbarer Reisepass beantragt werden. Bei Reisen in einige Länder ist dieser Reisepass sogar vorgeschrieben. Es kann aber nur entweder ein Kinderreisepass ausgestellt oder ein maschinenlesbarer Reisepass beantragt werden.
Vorteil Reisepass: er ist in allen Ländern gültig, kostet unter 24 Jahren: 37,50 Euro.
Vorteil Kinderreisepass: er kostet nur 13 Euro.
Muss ich mein Kind bei der Abholung des Reisepasses mitbringen?
Nein, Ihr Kind (auch Babys) müssen Sie nur bei der Beantragung des Passes mitbringen. Den Kinderreisepass können Sie dann ohnehin direkt mitnehmen. Bei der Abholung des maschinenlesbaren Passes brauchen Sie Ihr Kind nicht mehr mitbringen.