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Home  Dienstleistungsfinder  Eheschließung/Lebenspartnerschaft anmelden München

Eheschließung/Lebenspartnerschaft anmelden München

Behördenleistung - Der Dienstleistungsfinder München nennt Ihnen für alle behördlichen und öffentlichen Leistungen die zuständigen Einrichtungen mit Öffnungszeiten, zu beachtende Dinge, Gebühren und benötigte Dokumente oder Formulare sowie Anreisehinweise.
 

Sie suchen die zuständige Stelle für die beschriebene Leistung? Dazu brauchen wir zusätzliche Informationen von Ihnen.
Tippen Sie die benötigten Angaben in die freie Zeile und klicken Sie auf "Weiter »". Die Kontaktdaten werden Ihnen dann am Seitenende (nach der Beschreibung) angezeigt

Ermitteln der zuständigen Stelle

 
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Weitere Informationen...

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    • Bevollmächtigung zur Anmeldung
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    • Termine, Trauungsorte, Traumhochzeiten

Die Anmeldung der Eheschließung/ Lebenspartnerschaft kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin erfolgen und ist sechs Monate gültig. Wenn Sie alle Unterlagen zusammen haben, kommen Sie beide gemeinsam zu uns. Nur in Ausnahmefällen, beispielsweise wenn einer von Ihnen andauernd beruflich verhindert ist, kann ein Partner mit einer entsprechenden Vollmacht (Detaillierte Bevollmächtigung) die Eheschließung/ Lebenspartnerschaft auch alleine anmelden. Die unabdingbare persönliche Vorsprache des anderen Partners kann dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen (nicht aber erst am Tag der Eheschließung/ Begründung der Lebenspartnerschaft).

Bei der Anmeldung der Eheschließung/Lebenspartnerschaft können Angaben zur gewünschten Namensführung in der Ehe/ Lebenspartnerschaft gemacht werden sowie diverse organisatorische Punkte geklärt werden.

Sie können urkundliche Nachweise über die Eheschließung/ die Begründung der Lebenspartnschaft vorbestellen, welche Sie am Tag der Eheschließung/ der Begründung der Lebenspartnerschaft ausgehändigt bekommen. Diese Urkunden dienen zur Vorlage beispielsweise bei Banken und Versicherungen, dem Finanzamt und gegebenenfalls für die Beantragung neuer Ausweisdokumente. Eine musikalische Umrahmung der Zeremonie ist auf Bestellung möglich.

Benötigte Unterlagen:

Wenn beide noch nicht verheiratet waren beziehungsweise noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind:

  • Neuer beglaubigter Ausdruck/neu beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes.
  • Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung/ der Begründung einer Lebenspartnerschaft mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes. Wenn Sie in München mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wird das Dokument beim Standesamt im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung/ Begründung der Lebenspartnerschaft erstellt. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht. Die Aufenthaltsbescheinigung ist für alle deutschen und alle ausländischen Staatsangehörigen erforderlich und nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige.
  • Neu ausgestellte Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder. In die jeweilige Urkunde, die Sie beim Geburtsstandesamt erhalten, müssen Sie beide als Eltern eingetragen sein.
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis.


Wenn Sie bereits verheiratet waren oder schon eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, benötigen Sie zusätzlich folgendes:

  • Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe/ die Aufhebung der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft. Bei Vorehen ist dies neben dem Scheidungsurteil oder der Sterbeurkunde des früheren Ehegatten auch eine neue beglaubigte Abschrift/ Ausdruck aus dem Eheregister beziehungsweise die Heiratsurkunde der letzten Ehe, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt. In das beim zuständigen Standesamt geführte Eheregister wird Scheidung beziehungsweise Tod eines Ehegatten von Amts wegen eingetragen.
  • Bei aufgehobenen Lebenspartnerschaften ist dies in der Regel das rechtskräftige Aufhebungsurteil beziehungsweise die Sterbeurkunde des/der früheren Lebenspartners/Lebenspartnerin.
  • Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen sowie früherer eingetragenen Lebenspartnerschaften und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also beispielsweise Familienstammbücher, Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile und Aufhebungsurteile.


In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr Partner/ Ihre Partnerin

  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind,
  • Ihre letzte Ehe/Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen haben,
  • gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,
  • sollte zumindest einer der beiden Partner zur Auskunft persönlich bei uns vorsprechen. Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können. Wenn Sie verhindert sind, kann die Auskunft auch durch eine mit Ihren persönlichen Verhältnissen gut vertraute Person (beispielsweise Eltern oder Geschwister) eingeholt werden.


Bereits vorhandene, auch ältere personenstandsrechtliche Dokumente und die Ausweise beider Partner sollten in jedem Fall zum Auskunftsgespräch mitgebracht werden.
 

Besonderheiten:

Wenn Sie Wartezeiten, zu denen es Montag, Mittwoch und Freitag kommen kann, vermeiden wollen, lassen Sie sich bitte von unserer Auskunftsgruppe für Dienstag oder Donnerstag einen verbindlichen Termin für die Anmeldung Ihrer Eheschließung oder Lebenspartnerschaft geben. An diesen beiden Tagen  ist eine Vorsprache ausschließlich mit Terminvereinbarung möglich.

Achtung: Im Standesamt München-Pasing müssen Sie für die Anmeldung zur Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft und für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnis immer ein Termin vereinbaren.

Gebührenrahmen:

Eheschließung: etwa 200 Euro
Persönliche Auskunft: 10 Euro (bei Eheschließung wird der Betrag verrechnet)

Zahlungsarten:

  • Barzahlung
  • EC-Karte
  • Geldkarte

Fragen & Antworten:

Können ausländische Paare in München heiraten, auch wenn sie nicht in Deutschland leben?

Ja, man kann als Ausländer auch nur nach München kommen, um zu heiraten. Die erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen können nicht pauschal genannt werden, sondern sind vom konkreten Einzelfall abhängig. Wir erteilen gerne per E-Mail die entsprechenden Auskünfte.

 
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