Wer in geschlossenen Räumen eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten will und dafür die sogenannten Marktprivilegien (zum Beispiel Befreiungen vom Ladenschluss- oder Feiertagsgesetz, Teilnahme ohne Reisegewerbekarte) in Anspruch nehmen will, benötigt dafür eine „Festsetzung“. Diese müssen Sie schriftlich beantragen.
Benötigte Unterlagen:
Vollständig ausgefülltes Formblatt zum Anmelden von Messen, Märkten, Ausstellungen (zum Download erhältlich)
Überlassungsvereinbarung für die Veranstaltungsfläche
Art und Wortlaut der öffentlichen Ausschreibung, mit der um die Ausstellerinnen und Aussteller geworben wird
Vorläufiges Ausstellerverzeichnis (mindestens zwölf Teilnehmer – ohne Gastrostände – jeweils mit Name, Anschrift und Sortiment)
Wortlaut der Teilnahmebedingungen
Nachweis über persönliche Zuverlässigkeit des Veranstalters: Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei der Behörde)
genauer Lageplan der Veranstaltung mit Darstellung aller Verkaufsstände, Bühnen, sonstigen Aufbauten, Flucht- und Rettungswege
Besonderheiten:
Frist:
Die Anmeldung soll mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Termin erfolgen.
Formelles Sicherheitskonzept:
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie für Ihre Veranstaltung ein formelles Sicherheitskonzept erstellen und abstimmen.
Zeitliche Begrenzung:
Die Veranstaltung darf maximal vier Wochen dauern.
Gebührenrahmen:
130 Euro – 920 Euro (abhängig von der Anzahl der Veranstaltungstage)
Rechtliche Grundlagen:
Gewerbeordnung
Landesstraf- und Verordnungsgesetz
Versammlungsstättenverordnung
Fragen & Antworten:
Was versteht man unter einem Markt?
Eine gewerbliche Veranstaltung, die dem Verkauf von Waren (Spezialmarkt, Jahrmarkt) dient.
Was versteht man unter einer Messe?
Bei einer Messe wird das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, Großabnehmer oder Verbraucher ausgestellt und vertrieben.
Was versteht man unter einer Ausstellung?
Bei einer Ausstellung wird ein repräsentatives Angebot ausgestellt und vertrieben oder es wird zum Zweck der Absatzförderung über dieses Angebot informiert.
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR) Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung.Gewerbe Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB)
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