Versammlung anmelden

Wer eine öffentliche Versammlung (Kundgebung, Demonstration) unter freiem Himmel veranstalten will, muss dies anmelden.

Beschreibung

Vorbereitungsmaßnahmen:
Nur wenn Sie uns frühzeitig über die Einzelheiten der geplanten Versammlung informieren, können wir alle notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen rechtzeitig treffen (zum Beispiel Verkehrsumleitungen regeln, Haltverbote anordnen oder Freischankflächen und Obststände vorübergehend aufheben).

Spätestens 48 Stunden bevor Sie die Versammlung bekanntgeben (Ankündigung von Ort und Zeit der Versammlung), müssen Sie die Anmeldung vornehmen. Bei dieser Frist werden Samstage, Sonn- und Feiertage nicht mit eingerechnet. Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch oder schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) erfolgen.

Wenn Sie eine Versammlung in der Innenstadt durchführen möchten, ist es sinnvoll, zunächst telefonisch Kontakt mit uns aufzunehmen, damit wir klären können, welche zentralen Plätze zu dem von Ihnen gewünschten Termin zur Verfügung stehen. Aufgrund von Bauarbeiten oder anderen bereits angemeldeten Versammlungen kann es passieren, dass manche Örtlichkeiten belegt sind und daher von Ihnen nicht genutzt werden können. In diesem Fall werden wir uns bemühen, mit Ihnen gemeinsam einen alternativen Standort für Ihre Versammlung zu finden.

Wenn Sie einen Pavillon bei Ihrer Versammlung benutzen möchten, muss dieser funktional (Kundgebungshilfsmittel) oder symbolisch (Kundgebungsmittel) im Zusammenhang mit der angemeldeten Versammlung stehen. Ein funktionaler Zusammenhang besteht beispielsweise, wenn Technik oder Flyer mittels des Pavillons vor der Witterung geschützt werden sollen. Ein symbolischer Zusammenhang liegt vor, wenn der Pavillon als Inhaltsträger für die politische Botschaft eingesetzt werden soll. Aus sicherheitsrechtlicher Sicht darf ein Pavillon grundsätzlich eine Grundfläche von neun Quadratmetern nicht übersteigen. Das Verankern des Pavillons im Bodenbelag ist nicht gestattet.

Benötigte Unterlagen

  • Ort und Zeit (Beginn und Ende) der Versammlung
  • Thema der Versammlung
  • Streckenverlauf (alle betroffenen Straßen und Plätze, wenn sich die Versammlung fortbewegt)
  • Angaben zum Veranstalter und Leiter der Versammlung (Vor- und Familienname, Geburtsname, Anschrift)

Rechtliche Grundlagen

Bayerisches Versammlungsgesetz

Definition
Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Eine Versammlung ist öffentlich, wenn die Teilnahme nicht auf einen individuell feststehenden Personenkreis beschränkt ist.

Bekanntgabe einer Versammlung ist die Mitteilung des Veranstalters von Ort, Zeit und Thema der Versammlung an einen bestimmten oder unbestimmten Personenkreis.

Hinweise
Die Anzeigepflicht entfällt, wenn sich die Versammlung aus einem unmittelbaren Anlass ungeplant und ohne Veranstalter entwickelt (Spontanversammlung).

Bei einer fernmündlichen Anzeige kann das Kreisverwaltungsreferat verlangen, die Anzeige schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift unverzüglich nachzuholen.

Der Streckenverlauf bei sich fortbewegenden Versammlungen ist vollständig anzugeben, das heißt alle durch die Versammlung berührten Straßen beziehungsweise Plätze sind in der Anzeige aufzuführen.

Die für Sie bereit gestellten Formulare enthalten die Möglichkeit weitere Angaben freiwillig zu tätigen. Bitte berücksichtigen Sie hierbei, dass ohne frühzeitige Angabe der Modalitäten und Einzelheiten der Durchführung Ihrer Versammlung (wie beispielsweise Teilnehmerzahl, Kundgebungs- und Hilfsmittel, aber auch Ihre Erreichbarkeit) die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen durch das Kreisverwaltungsreferat (wie zum Beispiel Verkehrsregelungen, Anordnung von Halteverboten, Aufhebung von Freischankflächen, Widerruf von Obstständen und anderes) unter Umständen nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig getroffen werden können. Weitere Hinweise hierzu finden sich unmittelbar auf den Formularen.

Fragen & Antworten

Bei sogenannten Eilversammlungen müssen Sie die Anmeldung spätestens zeitgleich mit der Bekanntgabe bei uns oder bei der Polizei vornehmen. Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch oder schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) erfolgen.

Bitte beachten Sie bei Eilversammlungen (der Anlass für die Versammlung entsteht so kurzfristig, dass die 48-Stunden Frist nicht eingehalten werden kann) die Öffnungszeiten des Versammlungsbüros:

Montag - Donnerstag von 7 - 16 Uhr

Freitag von 7 - 13 Uhr

Telefon: +49 89 233-45090

Hinweis: Gerne melden wir uns auch bei Ihnen. Schicken Sie uns dazu bitte eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten.

An Wochenende und Feiertagen ist das Versammlungsbüro grundsätzlich nicht besetzt.

Wenden Sie sich bitte außerhalb dieser Öffnungszeiten bei Eilversammlungen an das Polizeipräsidium München.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB)

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB)

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45123

Adresse

Ruppertstraße 11
80337 München

Persönliche Termine nur nach Vereinbarung.

Beratungs- und Kooperationstermine bei uns im Büro können Sie unter versammlungen.kvr@muenchen.de unter Angabe Ihrer Kontaktdaten (gerne auch kurzfristig) vereinbaren.

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