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Home  Dienstleistungsfinder  Familiennachzug beantragen München

Familiennachzug beantragen München

Behördenleistung - Der Dienstleistungsfinder München nennt Ihnen für alle behördlichen und öffentlichen Leistungen die zuständigen Einrichtungen mit Öffnungszeiten, zu beachtende Dinge, Gebühren und benötigte Dokumente oder Formulare sowie Anreisehinweise.
 

Sie suchen die zuständige Stelle für die beschriebene Leistung? Dazu brauchen wir zusätzliche Informationen von Ihnen.
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Zum Zweck der Familienzusammenführung können deutsche Staatsangehörige und ausländische Staatsangehörige, die sich mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten, ihre ausländischen Ehepartner/ eingetragenen Lebenspartner und Kinder nachziehen lassen (Familiennachzug).

Für Staatsangehörige (und ihre Familienangehörigen) aus den Mitgliedsländern der EU, der Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen gelten diese Regeln für den Familiennachzug nicht.
Bevor die ausländischen Ehepartner/ eingetragenen Lebenspartner oder Kinder nach Deutschland reisen können, benötigen sie ein Visum zum Familiennachzug, das sie bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) in ihrem Heimatland beantragen können.

Ausnahmen vom Visumsverfahren gibt es in diesen Ländern:
Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, USA, Republik Korea

Visum-Verfahren:
Sobald uns der Visumantrag von der zuständigen Auslandsvertretung vorliegt, informieren wir den hier lebenden Angehörigen oder künftigen Ehepartner/ eingetragenen Lebenspartner über die Unterlagen, die noch erforderlich sind.

Aufenthaltserlaubnis:
Nach der Einreise müssen die zugezogenen Personen zuerst ihren Wohnsitz bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) anmelden und danach die Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug persönlich beantragen.

Benötigte Unterlagen:

Visumverfahren für eine geplante Eheschließung/Lebenspartnerschaft:

  • Bescheinigung des Standesamtes, dass alle notwendigen Unterlagen vorliegen und die Eheschließung/ eingetragene Lebenspartnerschaft von beiden  gemeinsam im Standesamt angemeldet werden kann.
  • Verpflichtungserklärung oder anderer Nachweis, dass der Lebensunterhalt der einreisenden Person in Deutschland gesichert ist.
  • Bei ausländischer Staatsgenhörigkeit des hier lebenden künftigen Ehepartners/ eingetragenen Lebenspartners: Nachweis über einen gesicherten Lebensunterhalt und ausreichenden Wohnraum. (Ausreichender Wohnraum ist vorhanden, wenn für jedes Familienmitglied über sechs Jahren zwölf Quadratmeter und für jedes Familienmitglied unter sechs Jahren zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen und Nebenräume wie Küche, Bad und WC mitbenutzt werden können)

Visumverfahren für den Nachzug des Ehepartners/Lebenspartners:

  • Heiratsurkunde oder Urkunde über die Lebenspartnerschaft im Original oder als Ausfertigung (auch mit Apostille oder Legalisation) wenn keine internationale/ mehrsprachige Urkunde vorliegt: deutsche, beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer
  • Bei ausländischer Staatsangehörigkeit des hier lebenden Ehepartners/ Lebenspartners: Nachweis über einen gesicherten Lebensunterhalt und ausreichenden Wohnraum

Visumverfahren für den Nachzug von Kindern:

  • Geburtsurkunde und Sorgerechtsentscheidung (falls notwendig) im Original oder als Ausfertigung
  • wenn keine internationale/ mehrsprachige Urkunde vorliegt: deutsche, beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer

Aufenthaltserlaubnis für Familiennachzug:

  • vollständig ausgefüllter Antrag auf Aufenthaltserlaubnis
  • Pass (oder Passersatz) beider Ehepartner/Lebenspartner
  • biometrisches Passfoto (Fotoautomaten finden Sie bei Bedarf im KVR)
  • Heiratsurkunde oder Urkunde über die Lebenspartnerschaft im Original oder als Ausfertigung (auch mit Apostille oder Legalisation)
  • wenn keine internationale/mehrsprachige Urkunde vorliegt: deutsche, beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer
  • Nachweise über einfache deutsche Sprachkenntnisse (Kompetenzstufe A1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, zum Beispiel „Zertifikat Deutsch“)

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
 

Gebührenrahmen:

100 Euro

Rechtliche Grundlagen:

Aufenthaltsgesetz

 
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