Niederlassungserlaubnis beantragen

Mit der Niederlassungserlaubnis können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.

Beschreibung

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel mit dem Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten können. Sie bekommen die Niederlassungserlaubnis in der Regel nach einem fünfjährigen Aufenthalt in Deutschland.

Wohnsitz anmelden

Sie müssen zunächst Ihren Hauptwohnsitz in München im Bürgerbüro anmelden.

Antragstellung und Terminvereinbarung

Für die Antragstellung und die Terminvereinbarung senden Sie uns bitte Ihr Antragsformular sowie die benötigten Unterlagen mit dem Online-Kontaktformular oder per Post zu. Sie erhalten nach der Prüfung von uns einen Termin zur persönlichen Vorsprache.

Voraussetzungen

  • Sie leben seit fünf Jahren mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland (frühere Studien- und Ausbildungszeiten werden zur Hälfte angerechnet).
  • Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel, der nicht zu einem vorübergehenden Zweck (wie Studium oder Ausbildung) erteilt wurde.
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
  • Sie sind ausreichend krankenversichert.
  • Sie verfügen über eine ausreichende Altersversorgung (mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Leistungen).
  • Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1) und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland.
  • Sie haben keine Vorstrafen.

Bei den folgenden Aufenthalten gelten abweichende Voraussetzungen:

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter Antrag auf Niederlassungserlaubnis
  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • Aktuelles biometrisches Passfoto (Fotoautomaten finden Sie in der Ausländerbehörde)

Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt und Wohnraum:

Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zum Lebensunterhalt und zur Altersversorgung auch durch den*die Ehepartner*in oder Lebenspartner*in erbracht werden.

Bei Arbeitnehmer*innen

Bei Selbständigen/ Freiberuflichen

  • Gewinnnachweis nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)
  • Bescheinigung vom Finanzamt (Auskunft in Steuersachen)
  • Erklärung zum Lebensunterhalt

Nachweise über Leistungen wie Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Betreuungsgeld und Unterhalt können ebenfalls beigefügt werden.

Nachweise über eine ausreichende Altersversorgung:

  • Wartezeitauskunft der Deutschen Rentenversicherung (mindestens 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung). Informationen zur Wartezeitauskunft erteilt auch das städtische Versicherungsamt im Kreisverwaltungsreferat.

oder

  • Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens.

Nachweis über ausreichenden Wohnraum:

oder

  • Wohnraumbescheinigung

oder

  • Bei Eigentumswohnungen: Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und gegebenenfalls ein Nachweis über die Ratenzahlungen bei Krediten und über das monatliche Wohngeld/ Hausgeld.

Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland:

  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs

oder

  • Zeugnis von einem deutschen Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulabschluss

oder

  • Zertifikat über deutsche Sprachkenntnisse des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen mindestens auf dem Niveau B1

oder

  • sonstiger Sprachnachweis


Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

20 Wochen

Gebührenrahmen

  • 113 Euro
  • Kosten für den Versand des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT): 5,70 Euro

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

§ 9 Aufenthaltsgesetz

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45461

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Lagehinweis: Eingang A
Raum: Servicepoint, Bereich 31, 3. Stock

Nur mit Termin

Ähnliche Leistungen

Niederlassungserlaubnis nach Auflösung einer Ehe

Wenn Sie sich von einer Person mit unbefristetem Aufenthaltstitel getrennt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte

Sie sind eine Fachkraft und wollen eine Niederlassungsleraubnis beantragen.

Niederlassungserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen

Sie leben hier seit 5 Jahren aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen und möchten eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

Niederlassungserlaubnis ab 16 Jahren

Sie wollen eine Niederlassungserlaubnis beantragen? Dann müssen Sie folgendes beachten.

Niederlassungserlaubnis für Asylberechtigte und Flüchtlinge

Sie leben hier seit 3 oder 5 Jahren als anerkannte Asylberechtigte, Flüchtling oder Resettlement-Flüchtling und möchten eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und bietet die gleichen Rechte wie die Niederlassungserlaubnis.

Niederlassungserlaubnis für Personen im Beamtenverhältnis

Sie sind seit drei Jahren verbeamtet und wollen eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

Niederlassungserlaubnis mit Blauer Karte EU

Sie haben eine Blaue Karte EU? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

Niederlassungserlaubnis für ehemalige Deutsche

Ehemalige Deutsche können unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis beantragen.