• Wetter
  • |
  • Stadtteile
  • |
  • Umland
  • |
  • Webcam
  • |
  • MVG
muenchen.de als app
  • International
    • English
    • French
    • Italian
    • Russian
    • Arab
    • Chinese
    • Japanese
Branchenbuch
Stadtplan
Fahrplan
  • Rathaus
  • Veranstaltungen
  • Kino
  • Freizeit
  • Restaurants
  • Shopping
  • Hotels
  • Sehenswertes
  • Verkehr
  • Wirtschaft
  • Jobs
Stadtpolitik
  • Stadtspitze
  • Der Münchner Stadtrat
  • Bezirksausschüsse
  • Bürgerversammlungen
  • Beiräte
  • Bürgerbeteiligung
  • Bündnis für Toleranz
  • Bürger fragen - ...
  • Internationales
  • Jahresbericht
  • Leitbild und Selbstverständnis
  • Wahlergebnisse
  • Nachhaltigkeit
  • Da sein für München
Stadtverwaltung
  • Baureferat
  • Direktorium
  • Kommunalreferat
  • Kreisverwaltungsreferat
  • Kulturreferat
  • Personal- und Organisationsreferat
  • Referat für Arbeit und Wirtschaft
  • Referat für Gesundheit und Umwelt
  • Referat für Stadtplanung und Bauordnung
  • Referat für Bildung und Sport
  • Sozialreferat
  • Stadtkämmerei
  • Städtische Unternehmen
Stadtinfos
  • Aktuelles
  • Presse-Service
  • OB-Kolumnen
  • Statistik
  • Ausschreibungen
  • Bußgeldstellen
  • München Maps
  • Raumbörse
  • Stadt-Information im Rathaus
  • Stadtrecht
  • Die Stadt informiert - Wöchentliche Meldungen
  • Versteigerungen
  • Bürgerzentrum Rathaus Pasing
  • Aus dem Rathaus - Videos
  • Rundgang durch das Neue Rathaus
  • Da sein für München
Themen
  • Arbeit und Soziales
  • Bauen und Wohnen
  • Freizeit, Kultur, Sport
  • Gesundheit
  • Erziehung und Bildung
  • Europa und Internationales
  • Migration und Integration
  • Planung und Bauprojekte
  • Wirtschaft und Tourismus
  • Steuern/Gebühren und Finanzen
  • Umwelt und Natur
  • Versorgung und Verkehr
  • Sicherheit
Lebenslagen
  • Ausweise und Urkunden
  • Bauen
  • Familien
  • Geburt
  • Heirat
  • Kinder und Jugendliche
  • Kinderbetreuung
  • Schule
  • Senioren
  • Sterbefall
  • Umzug
Dienstleistungsfinder
Kontakt
  • OB-Bürgerberatung
  • Info-Stellen
  • Presse-Kontakt
  • Service-Telefone
  • Referate
  • Elektron. Kommunikation
  • Datenschutz
  • Impressum
Home  Dienstleistungsfinder  Niederlassungserlaubnis für Ehepartner/eingetragene Lebenspartner von Deutschen München

Niederlassungserlaubnis für Ehepartner/eingetragene Lebenspartner von Deutschen München

Behördenleistung - Der Dienstleistungsfinder München nennt Ihnen für alle behördlichen und öffentlichen Leistungen die zuständigen Einrichtungen mit Öffnungszeiten, zu beachtende Dinge, Gebühren und benötigte Dokumente oder Formulare sowie Anreisehinweise.
 

Sie suchen die zuständige Stelle für die beschriebene Leistung? Dazu brauchen wir zusätzliche Informationen von Ihnen.
Tippen Sie die benötigten Angaben in die freie Zeile und klicken Sie auf "Weiter »". Die Kontaktdaten werden Ihnen dann am Seitenende (nach der Beschreibung) angezeigt

Ermitteln der zuständigen Stelle

 
Bitte geben Sie hier Ihren Nachnamen an
 
 
 
 

Weitere Informationen...

  • Online-Services

    • Online-Auskunft Bearbeitungsstand
  • Formulare und Downloads

    • Antrag auf Niederlassungserlaubnis
    • Information zum biometrischen Passfoto
    • Gebührentabelle
    • Öffnungszeiten Ausländerbehörde

Die Niederlassungserlaubnis ist ein eigenständiger unbefristeter Aufenthaltstitel. Diese Erlaubnis berechtigt ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung zum Leben und Arbeiten in Deutschland.

Wer kann die Erlaubnis beantragen?

  • Ehepartner/eingetragene Lebenspartner von Deutschen, ausgenommen: die EU-Länder, die Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.

Voraussetzungen

  • Drei Jahre Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Eheschließung/Eintragung der Lebenspartnerschaft mit einer/einem Deutschen
  • Die familiäre Lebensgemeinschaft mit der/dem Deutschen besteht in Deutschland
  • Mündliche Verständigung einfacher Art in deutscher Sprache

 

Benötigte Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular für Niederlassungserlaubnis
  • gültiger Pass
  • biometrisches Passfoto (Fotoautomaten finden Sie bei Bedarf im KVR)
  • beide Ehepartner/eingetragene Lebenspartner müssen zur Antragsstellung gemeinsam in die Ausländerbehörde kommen

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Besonderheiten:

Ein unbefristeter Aufenthaltstitel ist nach fünf Jahren auch in Form einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG möglich. Ob für Sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG empfehlenswert ist, hängt von den individuellen Lebensumständen ab. Die Ausländerbehörde informiert gerne.

Gebührenrahmen:

135 Euro

Rechtliche Grundlagen:

§ 27 Abs. 2, § 28 Abs. 2 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

 
Seite druckenSeite drucken
zum SeitenanfangSeitenanfang

© 2012 Portal München Betriebs-GmbH & Co. KG
Ein Service der Landeshauptstadt München und der Stadtwerke München GmbH.

Mehr München auf: muenchen.de Blog | Facebook | Twitter | Google+ | Youtube | Pinterest

Kontakt, Presse, Werbung, Impressum, AGB, Datenschutz, Interessante Links zu München

Weitere Metropol-Webseiten: Berlin, Hamburg, Köln