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Die Niederlassungserlaubnis ist ein eigenständiger unbefristeter Aufenthaltstitel. Diese Erlaubnis berechtigt ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung zum Leben und Arbeiten in Deutschland.
Wer kann die Erlaubnis beantragen?
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Ehepartner/eingetragene Lebenspartner von Deutschen, ausgenommen: die EU-Länder, die Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.
Voraussetzungen
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Drei Jahre Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Eheschließung/Eintragung der Lebenspartnerschaft mit einer/einem Deutschen
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Die familiäre Lebensgemeinschaft mit der/dem Deutschen besteht in Deutschland
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Mündliche Verständigung einfacher Art in deutscher Sprache
Benötigte Unterlagen:
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Vollständig ausgefülltes Antragsformular für Niederlassungserlaubnis
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gültiger Pass
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biometrisches Passfoto (Fotoautomaten finden Sie bei Bedarf im KVR)
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beide Ehepartner/eingetragene Lebenspartner müssen zur Antragsstellung gemeinsam in die Ausländerbehörde kommen
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Besonderheiten:
Ein unbefristeter Aufenthaltstitel ist nach fünf Jahren auch in Form einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG möglich. Ob für Sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG empfehlenswert ist, hängt von den individuellen Lebensumständen ab. Die Ausländerbehörde informiert gerne.
Rechtliche Grundlagen:
§ 27 Abs. 2, § 28 Abs. 2 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)