Als Ersatz für einen Reisepass, können Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose einen Reiseausweis erhalten. Er kann bei der Ausländerbehörde beantragt werden, wenn die Beschaffung eines Heimatpasses nicht zumutbar oder nicht möglich ist.

Beim elektronischen Reiseausweis (eReiseausweis) werden das Passfoto und zwei Fingerabdrücke in einem Chip gespeichert.

Für den Antrag auf einen Reiseausweis müssen Sie persönlich vorbeikommen. Dies gilt auch für Kinder ab sechs Jahren. Eine eigenhändige Unterschrift ist ab zehn Jahren nötig.

Gültigkeitsdauer:
Bei Ausländern:

  • Für Personen unter 24 Jahren gilt der Reiseausweis maximal sechs Jahre,
  • bei über 24-Jährigen ist er zehn Jahre gültig.

Bei Flüchtlingen und Staatenlosen:

  • Der Reiseausweis gilt maximal drei Jahre.

Hinweise zur Abholung:

  • Der Reiseausweis wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und kann nach vier bis sechs Wochen bei der Ausländerbehörde abgeholt werden. Ein Zusenden per Post ist nicht möglich.
  • Der Reiseausweis kann auch einer schriftlich bevollmächtigten Person ausgehändigt werden.
  • Ab dem 16. Lebensjahr kann der Reiseausweis selbst oder auch von einem erziehungsberechtigten Elternteil abgeholt werden. Solange der Antragssteller noch nicht volljährig ist, kann nur ein erziehungsberechtigter Elternteil eine Person zur Abholung des Reiseausweises bevollmächtigen. 

Benötigte Unterlagen:

  • Vollständig ausgefüllter Antrag für einen Reiseausweis
  • bisheriger amtlicher Ausweis
  • biometrisches Passfoto (Fotoautomaten finden Sie bei Bedarf im KVR)

Besonderheiten:

  • Für den eReisausweis werden zwei Fingerabdrücke mit einem Scanner elektronisch erfasst.
  • Reiseausweise, die vor dem 28.6.2009 ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Wir empfehlen, sich wegen einer Verlängerung rechtzeitig bei der Ausländerbehörde zu melden.

Bearbeitungszeit:

Vier bis sechs Wochen

Gebührenrahmen:

Unter 24 Jahren: 37,50 Euro
Über 24 Jahren:59 Euro

Rechtliche Grundlagen:

EU-Richtlinie 2252/2004 (Einführung eReiseausweis)

 
Kontakt
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Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat (KVR)

Hauptabteilung II Einwohnerwesen
Ausländerangelegenheiten, Asylangelegenheiten

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Ruppertstraße 19
80337 München

Raum:II. Stock, Wartezone 06

Tel.: 089 115
 089 233-96010
Fax: 089 233-24865

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Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch nur mit Termin
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr

 

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