
Fahrerlaubnis erstmalig beantragen: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde München
Sie können Ihren Antrag für die erstmalige Fahrerlaubnis nur schriftlich stellen. Bitte nutzen Sie das Antragsformular.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenDie Fahrerlaubnis kann nur noch schriftlich beantragt werden. Dazu müssen Sie das Antragsformular erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis vollständig ausfüllen, unterschreiben und mit den geforderten Unterlagen an uns senden.
VoraussetzungenSie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
Benötigte UnterlagenBei allen Fahrerlaubnis-Klassen:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis. Das Formular können Sie unter „Formulare und Links“ herunterladen. Bitte legen Sie die geforderten Unterlagen dem Antrag bei.
- eine Farbkopie der Seite Ihres Personalausweises, Reisepasses oder ausländischen Nationalpasses auf dem Ihr Name, Bild und Ausweisnummer ersichtlich sind
- biometrisches Passfoto
- Bestätigung der Fahrschule, bei der Sie angemeldet sind
Bei den Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L, T:
- Sehtestbescheinigung eines Augenarztes oder Augenoptikers
- Nachweis über eine Ausbildung in "Erster Hilfe"
Bei den C-Klassen:
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner (Formblatt zum Download erhältlich)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung (Formblatt zum Download erhältlich)
- Nachweis über Ausbildung in „Erster Hilfe“
Bei den D-Klassen:
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner (Formblatt zum Download erhältlich)
- Bescheinigung über eine Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung wahlweise durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner
- Nachweis über Ausbildung in „Erster Hilfe“
Hinweis zur Gültigkeitsdauer von Nachweisen:
Bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr:- ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung
- Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner
Bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre:
- Sehtest eines Augenarztes oder Augenoptikers
- Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner
Ohne zeitliche Begrenzung:
- Ausbildung in „Erster Hilfe“
BesonderheitenAllgemeine Informationen
Wichtig:
Für den Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren) gelten andere Vorgaben, die ausführlich beim Thema „Führerschein mit 17“ dargestellt sind.
Hinweise zur Aushändigung/Abholung:
Der Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Sind die Voraussetzungen erfüllt erteilen wir den Prüfauftrag an die zuständige technische Prüfstelle, Ihre Fahrschule kann sich dort informieren.
Wenn Sie Ihren Führerschein für mehr als eine Klasse beantragt haben, sind mehrere Prüfungen abzulegen. In diesem Fall kann der Führerschein nicht vorab ausgestellt werden, sondern Sie erhalten vom Prüfer jeweils eine Bestätigung über die bestandene Prüfung (Theorie und Praxis), die Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen müssen, um bei Bedarf sofort eine vorläufige Fahrerlaubnis zu erhalten, mit der Sie in Deutschland fahren dürfen. -
Formulare & Links
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Formulare und Downloads
Informationen zum biometrischen Passfoto Bescheinigung augenärztliche Untersuchung Bescheinigung über gesundheitliche Eignung Antrag erstmalige Fahrerlaubnis beantragen -
Auf muenchen.de
Berufskraftfahrer Qualifikation Datenschutzgrundverordnung -
Im Internet
Probezeit für Fahranfänger Erste Hilfe Kurse in Deutschland Arbeiter Samariter Bund Bayerisches Rotes Kreuz Johanniter Unfallhilfe Malteser Hilfsdienst Übersicht Fahrerlaubnisklassen 2013
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Dauer & Gebühren
BearbeitungszeitEtwa vier Wochen
Gebührenrahmen44,70 Euro
(Für vorläufige Führerscheine oder mehrere Führerscheine zu unterschiedlichen Klassen können weitere Gebühren anfallen.)Zahlungsarten- Überweisung
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Allgemeine Informationen
Rechtliche GrundlagenFahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz
Kontakt
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Garmischer Straße 19/21
81373 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Str. 2
80686 München
Kontaktieren Sie uns bitte schriftlich per Post oder über unser Kontaktformular.